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Geflügelpest Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Wittenberg gelockert

Für weniger Orte als bisher gelten für die Haltung von Hühnern und anderen Vögeln wegen der Geflügelpest weiterhin strenge Maßnahmen.

14.04.2021, 09:33

Jessen - Noch immer gilt in Teilen des Landkreises Wittenberg die Stallpflicht für Geflügel. Das teilt der Amtstierarzt des Kreises, Thomas Moeller, der MZ auf Nachfrage mit. Diese Maßnahme wurde allerdings mit Wirkung vom Dienstag auf wenige Ortsteile im Jessener Land eingeschränkt. Dazu gehören Klöden, Schützberg, Gorsdorf, Hemsendorf, die Straße Elsterhöh in Jessen, Gallin, Iserbegka, Elster und Listerfehrda.

Grund für die neue Festlegung der Bereiche, für die eine Aufstallung erforderlich ist, war eine neue Bewertung für den Landkreis. Denn im Falle des am 11.?März festgestellten Ausbruchs der Geflügelpest bei zwei Schwänen in Seegrehna kann ein Erlöschen des Geflügelpestausbruchs vermeldet werden. Somit ist eine neue Risikobewertung für den Landkreis Wittenberg zum Vermeiden des Einschleppens oder des Verschleppens der Geflügelpest durch Wildvögel erfolgt.

30 Tage lang kein neuer Fall

„Wir hatten ein Beobachtungsgebiet rund um Seegrehna eingerichtet. Hierfür sind gewisse Fristen festgeschrieben“, erklärt Moeller. Anders als bei einem Ausbruch in einem Hausgeflügelbestand, wo die Seuche als erloschen gilt, wenn alle für den Erreger empfänglichen Tiere des Bestandes getötet werden, gilt ein Ausbruch bei Wildvögeln als erloschen, wenn innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung der Geflügelpest kein weiterer Fall mehr nachgewiesen werden kann. Das sei hier der Fall gewesen.

„Deshalb haben wir die Stallpflicht soweit reduzieren können, dass nur noch die Ortsteile betroffen sind, die direkt in der Nähe von Wildvogel-Rast- und Brutgebieten liegen.“ Ein gänzliches Aufheben der Stallpflicht sei aufgrund der deutschlandweiten Lage derzeit noch nicht möglich, betont Moeller und beruft sich damit auf die Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit. Dieses schätzt die Bedrohung, welche von der Geflügelpest ausgeht, weiterhin als hoch ein und geht noch immer insbesondere von einem erhöhten Risiko durch die Verbreitung der Geflügelpest über Wildvögel aus. Damit und mit einer zweiten Welle Ende Februar, Anfang März erklärt der Amtstierarzt die Maßnahmen im Kreis Wittenberg.

Moeller habe freilich Verständnis dafür, dass einige Geflügelhalter in der Region einem zeitnahen Ende der Stallpflicht entgegenfiebern. „Sie wollen, dass ihr Geflügel Freilauf erhält. Aber die Folgen können gravierend sein.“ Denn: „Ein Schutz vor Tierseuchen ist auch ein Tierschutz.“ Erkranke ein Tier in einem Bestand von zehn Hühnern beispielsweise, müssten zum einen alle zehn Hühner getötet werden. Zum anderen folge die Einrichtung von einem Sperr- und einem Beobachtungsbezirk mit Radien von jeweils mehreren Kilometern. Dies habe erhebliche Auswirkungen auf größere Geflügelbestände, die in diesen Bezirken leben.

Zu den Orten, die von der Stallpflicht nicht mehr betroffen sind, gehören Annaburg und Umgebung. Frank Eich, Vorsitzender des Geflügelzuchtvereins, hatte am Montagabend von der Lockerung erfahren und sogleich die Vereinsmitglieder per Telefon informiert. „Sie sind alle froh, dass es endlich vorüber ist.“

Hoffnung auf den Sommer

Moeller möchte nach wie vor keine Prognose treffen, wann die Stallpflicht im Kreis endlich ganz aufgehoben werden kann. „Erfahrungsgemäß wird es im Sommer besser, weil zum einen der Vogelzug durch ist und das Sonnenlicht bzw. die UV-Strahlung eine inaktivierende Wirkung auf die Viren hat.“ Eine Sicherheit gebe es dafür aber nicht. Funde von verendeten Wildvögeln sollten dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet werden. Verendete Wildvögel sollten nicht berührt werden.

Die überarbeitete Allgemeinverfügung und die betroffenen Ortsteile sind auf der Internetseite des Kreises zu finden: www.landkreis-wittenberg.de

Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist für Meldungen erreichbar unter Tel.: 03491/479303, -304, -305; Fax: 03491/479302; Mail: [email protected]; Außerhalb der Dienstzeiten über die Integrierte Leitstelle: 03491/19222 (mz/Aline Gorldt)