SED-Unrecht SED-Unrecht : Längst kein Schlussstrich

Jessen - Zwei Jahre ihrer Jugend hat eine Jessenerin in den Jugendwerkhöfen Gerswalde und Burg verloren, hat dort Repression und Erniedrigung erlebt. Seit zehn Jahren kämpft sie um die Anerkennung als Opfer von SED-Unrecht.
Ihre Klage auf Wiedergutmachung liegt seit einem dreiviertel Jahr beim Bundessozialgericht in Kassel. Vom zuständigen Landgericht ist der Antrag auf Rehabilitation abgelehnt worden. „Bei 180 Tagen in Torgau wäre die Anerkennung gleich durchgegangen“, erzählt die heute 52-Jährige. Im berüchtigten Jugendwerkhof Torgau war sie nur übergangsweise für zwei Wochen. „Die anderen Werkhöfe waren nicht weniger schlimm“, sagt die Frau, die heute als Erzieherin arbeitet. „Es waren haftähnliche Bedingungen.“
Zwei bis drei Jahre, so habe ihre Anwältin prognostiziert, könne es bis zum Entscheid dauern. Aber vielleicht geht es jetzt doch schneller: Der Bundestag hat am 24. Oktober Verbesserungen der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze beschlossen. Demnach wird jetzt die Einweisung von Kindern und Jugendlichen allein zur Disziplinierung und Umerziehung in die ehemaligen Spezialheime der DDR-Jugendhilfe als rechtsstaatswidrig angesehen.
Offene Fälle, neue Rechtssprechung und Gesetzesänderungen sind ein Grund dafür, warum die Sprechstunden der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur 30 Jahre nach dem Mauerfall ungeminderten Zuspruch erfahren. Auch beim jüngsten Termin im Rathaus Annaburg mit dem Referenten der Landesbeauftragten, Wolfgang Laßleben, und Clemens Tretschok von der Caritas gaben sich die Klienten die Klinke förmlich in die Hand. „Einmal im Jahr sind wir in der Jessener Region“, berichtet Laßleben.
Vor der Beratung zur 2007 eingeführten „SED-Opferrente“ - die mit der aktuellen Novellierung erhöht wurde - und einmaliger Entschädigungsleistungen - steht der Antrag auf Einsicht in die Akten der Staatssicherheit ganz oben auf der Liste der Anliegen. „Wir haben über die Jahre festgestellt , dass sich die Leute in einer bestimmten Lebensphase verstärkt mit ihrer Vergangenheit auseinandersetzen“, so der Referent. „Vor allem wenn es auf die Rente zugeht. Das Arbeitsleben ist auch gut, Unangenehmes zu verdrängen. Zum Renteneintritt ziehen viele das erste Mal Lebensbilanz.“
Es können laut Laßleben die Fragen der Enkel sein oder Klassen- oder Studiengruppentreffen, bei dem sich herausstellte, dass im Verband ein Stasi-Spitzel war, was zu dem späten Wunsch mancher Menschen führe, Einsicht in die Stasi-Akten nehmen zu wollen.
Bei nicht wenigen Ratsuchenden geht es ganz praktisch um die finanziellen Auswirkungen, weil sie seinerzeit wegen politischer „Aufmüpfigkeit“ vom Studium ausgeschlossen oder zur Berufsaufgabe gezwungen worden waren. Andere sind so schwer traumatisiert, dass sie nicht mehr Fuß fassen konnten im Arbeitsleben. „Es ist wichtig, dass die Menschen Ansprechpartner haben“, so sieht Laßleben seine Arbeit.
Die Anträge auf Rehabilitation müssen vom jeweils zuständigen Landgericht bestätigt werden, in Sachsen-Anhalt sind das Magdeburg und Halle. Für Betroffene aus dem Altkreis Jessen ist aufgrund der Zugehörigkeit zum damaligen Bezirk meist das Landgericht Cottbus zuständig; es kann aber auch in einem anderem der fünf ostdeutschen Länder sein, je nachdem, wo die Repressalien ihren Ausgangspunkt hatten.
Für die Rehabilitation gesundheitlicher Folgen aber sind entsprechend dem aktuellen Wohnort die Landesversorgungsämter zuständig.
(mz)