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Schulen und Kindertagesstätten Schulen und Kindertagesstätten: Obsthof Zwicker liefert Gratis-Äpfel

Von Detlef Mayer 19.11.2014, 14:41
Der Obsthof Zwicker stellt für Einrichtungen im Raum Jessen, Wittenberg und Gräfenhainichen kostenlos Äpfel bereit. Hier machen sich Achtklässler des Jessener Gymnasiums über den gesunden Pausengenuss her. Gymnasium und Kita Knuds Kinderland in Jessen bedanken sich ausdrücklich.
Der Obsthof Zwicker stellt für Einrichtungen im Raum Jessen, Wittenberg und Gräfenhainichen kostenlos Äpfel bereit. Hier machen sich Achtklässler des Jessener Gymnasiums über den gesunden Pausengenuss her. Gymnasium und Kita Knuds Kinderland in Jessen bedanken sich ausdrücklich. Thomas Christel Lizenz

Schweinitz/MZ - Noch wenigstens bis zum Jahresende bekommen 24 Einrichtungen aus dem Altkreis Jessen, aus Wittenberg und Gräfenhainichen kostenlos Äpfel vom Schweinitzer Obsthof Zwicker. Das Gros davon sind Grund-, Sekundarschulen und Gymnasien, aber auch drei Kindertagesstätten und der Seydaer Diest-Hof als Behinderteneinrichtung gehören dazu, wie Sylke Zwicker vom gleichnamigen Familienbetrieb der MZ erläutert. „Die Äpfel werden einmal pro Woche von uns angeliefert. Entsprechend der Anzahl Kinder bzw. Erwachsener, die in den Einrichtungen gemeldet sind. Das Verteilen übernehmen die Schulen, Kitas und der Diest-Hof selbst.“

Am 7. August 2014 verhängte die russische Regierung ein Verbot für die Einfuhr bestimmter Erzeugnisse aus der Europäischen Union, das auch für Obst und Gemüse gilt. Dieses Verbot hat, wie in der Delegierten Verordnung (EU) 1031/2014 festgestellt wird, zu einem ernsthaften Risiko von Marktstörungen aufgrund erheblicher Preiseinbrüche geführt, da ein wichtiger Exportmarkt plötzlich nicht mehr zur Verfügung steht.

Daher hat die EU per 29. September weitere befristete Sonderstützungsmaßnahmen für Erzeuger von bestimmtem Obst und Gemüse beschlossen. Im Falle Sachsen-Anhalts betrifft das laut Magdeburger Landwirtschaftsministerium Produzenten von Äpfeln, Birnen und Kohl. Sie können EU-Entschädigungen für so genannte Marktrücknahmen zum Zwecke der kostenlosen Verteilung erhalten.

Als Empfänger der kostenlosen Ware kommen gemeinnützige Einrichtungen oder wohltätige Stiftungen (zum Beispiel Tafeln, Schulen, Kitas, Altenheime) ebenfalls Justizvollzugsanstalten in Frage. Marktrücknahmen müssen vorher beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) angemeldet werden.

Möglich wurde die überall willkommene Apfellieferung (unentgeltlich und gesund), die Anfang November, nach den Herbstferien also, startete, durch die von der Europäischen Union beschlossene Sonderstützung für Erzeuger von bestimmtem Obst und Gemüse, von dem sich nach dem Einfuhrstopp Russlands plötzlich ein Überangebot auf dem Markt befand (siehe dazu „EU-Reaktion auf Russlands Embargo“). „Hinzu kam“, so Sylke Zwicker, „dass es in diesem Jahr eh schon eine reichliche Obst-, speziell Apfelernte gab. Die Marktregularien, die sich über Jahre und Jahrzehnte herausgebildet haben, greifen nicht mehr. Vor allem natürlich wegen des Embargos Russlands.“ Daher habe sich die EU entschieden, der Landwirtschaft in dieser Ausnahmesituation unter die Arme zu greifen. Sie legte Kontingente für ihre einzelnen Mitgliedsstaaten fest, wie viele Früchte welcher Art im Zuge so genannter Marktrücknahmen finanziell gestützt werden können. Einzige Bedingung, die Erzeugnisse müssen kostenlos an gemeinnützige Einrichtungen bzw. wohltätige Stiftungen gehen, auch Ferienlager und Krankenhäuser fallen übrigens darunter.

„Wir machen das gern. Wir sind in der Region bekannt und unsere Aktion bezieht sich auf den Bereich, aus dem sowieso unsere Kundschaft stammt“, sagt Sylke Zwicker. Welches Obst oder Gemüse jeder Erzeuger zur Verfügung stellt, beschließt er selbst. Ihr Familienbetrieb hat sich entschieden, Äpfel abzugeben. „Davon haben wir zu viele. Und weil wir schon Erfahrungen mit Obstlieferungen an Grundschulen über ein anderes Programm (Schulobst - die Redaktion) besitzen, dachten wir sofort wieder an Schulen und Kindertagesstätten.“

Die Schweinitzerin stellt auch klar: „Mit den EU-Stützungen für die Marktrücknahmen sind keine Gewinne zu machen. Sie sorgen lediglich dafür, dass die Unkosten gedeckt werden und die Äpfel nicht umkommen. Die Sache ist gut für alle Beteiligten, die Schulen und Einrichtungen erhalten gratis Äpfel frei Haus und wir machen keinen Verlust.“ Zusammenfassend betont Sylke Zwicker: „Die EU bezahlt im Endeffekt die Äpfel für die Kinder und Diest-Hof-Bewohner, sie sind keine Spende des Obst- hofes.“ Und das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Anhalt hat ein wachsames Auge auf die Angelegenheit. Es überwacht die Qualität des Obstes, die bereitgestellten Mengen sowie die Modalitäten der Abgabe. Die Abgabe betreffend lobt Sylke Zwicker die logistische Leistung der Schulen und sonstigen Einrichtungen beim Verteilen der Äpfel: „Das stellt schon einigen Aufwand dar, läuft aber sehr gut.“

Ariane Benesch bringt auf dem Obsthof Zwicker die Äpfel aus den Großstiegen auf die Bahn durch die neue Sortieranlage.
Ariane Benesch bringt auf dem Obsthof Zwicker die Äpfel aus den Großstiegen auf die Bahn durch die neue Sortieranlage.
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