Neue Abfallbehälter im Landkreis Wittenberg Neue Abfallbehälter im Landkreis Wittenberg: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Jessen - Die „Bereitstellung der neuen Abfallbehälter mit Identsystem“ im Landkreis Wittenberg läuft, in einigen Regionen wie Annaburg oder Jessen ist der Austausch bereits abgeschlossen. Alte Tonne ausrangiert, neue her, alles klar? Nicht unbedingt, immer wieder stellen sich Fragen.
Alles genau geregelt?
Eigentlich ist alles genau geregelt. Seit der 38. Kalenderwoche läuft die Bereitstellung der neuen Tonnen (Bio- und Restmüll). In der Stadt Zahna-Elster werden zudem noch die Papiertonnen gewechselt. Dies passiert dort, da es einen Anbieterwechsel beim Entsorgungsunternehmen gegeben hat. Im Fall des Bio- und Restmülls kommen künftig nur noch Tonnen mit Chip zum Einsatz. Ab 2016 entfällt der Kauf einer entsprechenden Banderole. Klingt einfach. Aber trotzdem bestehen Unsicherheiten. Die MZ hat nachgefragt.
Bekommen alle automatisch neue Tonnen?
Nein. Nur wer im vergangenen Jahr den damals zugestellten Antrag ausgefüllt an den Landkreis zurückgeschickt hat, bekommt die Tonnen ausgetauscht. Allerdings besteht nach wie vor bis Ende 2015 die Möglichkeit, sich an den Landkreis zu wenden und kostenlos einen Austausch zu beantragen. Entsprechende Formulare werden durch den Landkreis noch veröffentlicht. Begründung ist, dass es natürlich auch immer zu einer Veränderung im persönlichen Lebensumfeld kommen kann.
Die bisherigen Tonnen haben Ende des Jahres ausgedient, werden eingesammelt. Woran erkenne ich jedoch, dass die Tonnen Eigentum des Entsorgers sind?
Eigentümer der Biotonnen, gelben Tonnen (Verkaufsverpackungen) und blauen Tonnen (Pappe und Papier) sind in jedem Fall die Entsorger. Betreffs der Restmülltonnen liegen dem Landkreis keine Informationen vor, wer im Einzelfall der Eigentümer des Behältnisses ist. In der Regel ist davon auszugehen, dass, falls für einen Restabfallbehälter jährlich Miete gezahlt wird, der Zahlungsempfänger der Eigentümer des Behälters sein dürfte. Jeder Haushalt muss also Recherchen anstellen, ob die Restmülltonnen beispielsweise selbst gekauft wurden, sie von jemandem gemietet wurden oder ob sie durch einen Vermieter zur Verfügung gestellt wurden.
Besteht die Möglichkeit, alte Tonnen, die nicht Eigentum des Entsorgers sind, trotzdem kostenlos abzugeben?
Die Restabfallbehälter, die nicht Eigentum des Entsorgers sind, können trotzdem kostenlos abgegeben werden. Dazu sind straßenzugweise Sammlungen vorgesehen. Des Weiteren wird die Möglichkeit eingeräumt, die alten Behältnisse zu bestimmten Sammelstellen zu bringen. Hierzu werden im Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg die Termine und genauen Stellen für die einzelnen Orte noch bekanntgegeben. Man kann alte Tonnen aber gegebenenfalls auch selbst auf den Betriebshöfen der Entsorger abgeben.
Habe ich darauf zu achten, dass der Aufkleber an der Tonnenseite nicht beschädigt wird?
Der Aufkleber an der Tonnenseite sollte nicht beschädigt werden. Auf dem Behälteretikett sind der Standort sowie die PK (Teil des Kassenzeichens des Abfallgebührenbescheides für die personenbezogene Leistungsgebühr), die Behälter-nummer, Größe des Gefäßes und die Abfallart zu sehen. Somit sind auf dem Behälteretikett die Daten vorhanden, die jeder benötigt, um sein Behälter zu identifizieren. Die Registrierung der Entleerung erfolgt allerdings nicht über den Strichcode auf dem Etikett, sondern über den Transponder, der am Abfallbehälter angebracht ist.
Wie erfolgt die Abrechnung entleerter Bio- und Restmülltonnen?
Anfang 2016 erhalten die Haushalte, die im kommenden Jahr separate Restabfallbehälter beziehungsweise Biotonnen nutzen, einen Abfallgebührenbescheid mit zwei Abschlagszahlterminen. Hier werden die personenbezogene Leistungsgebühr (welche bisher stets zum 1. Juli fällig war) und die mengenbezogene Leistungsgebühr für voraussichtliche Entleerungen der Restabfallbehälter und gegebenenfalls Biotonnen festgesetzt. Mit dem Bescheid Anfang 2017 erhalten die Haushalte dann die Endabrechnung für 2016, unter Zugrundelegung der tatsächlich in 2016 durchgeführten Entleerungen. Andere Herkunftsbereiche und Vermieter erhalten monatlich einen Gebührenbescheid über die entleerten Bio- und Restmülltonnen. Sprich, im Fall eines Mietverhältnisses hängt es davon ab, welche Regelungen im Einzelfall getroffen sind. So kann es sein, dass der Vermieter generell für alle Mieter Tonnen bestellt hat, somit auch die Gesamtabrechnung erhält und dann dem jeweiligen Nutzer über die Nebenkostenabrechnung eine Rechnung stellt. Ebenso gibt es aber Fälle, in denen der Mieter sich selbst um den gesamten Part der Müllentsorgung kümmert und somit selbst verantwortlich ist.
Kann ich die ausgeteilten neuen Tonnen bereits jetzt entleeren lassen oder müssen bis zum Jahresende nur die alten Behälter mit Banderole genutzt werden?
Bis zum Jahresende können sowohl die neuen als auch die alten Rest- oder Bioabfallbehälter genutzt werden. Voraussetzung für die Entleerung ist jedoch in jedem Fall, dass alle Behälter noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres mit den entsprechenden, bislang gültigen Banderolen zur Abholung bereitzustellen sind.
Jetzt gibt es aber den Fakt, dass der Landkreis Wittenberg in weiten Teilen sehr ländlich strukturiert ist. Sprich, viele haben auf ihrem Grundstück einen Komposthaufen, benötigen daher keine Biotonne. Wie wird in diesem Fall verfahren?
Grundstückseigentümer können einen Antrag auf Befreiung von der Biotonnenpflicht stellen. Allerdings verweist der Landkreis ausdrücklich darauf, dass nur dann ein Antrag gestellt werden soll und kann, wenn die ordnungsgemäße Entsorgung des biologischen Hausabfalls auf dem eigenen Grundstück gewährleistet ist. Auf eine Überprüfung der tatsächlichen Bedingungen beim jeweiligen Antragsteller wird zunächst verzichtet.
Schwerkraftschlösser dienen als Sicherung gegen einen Missbrauch der Abfallbehälter. Dürfen solche Vorrichtungen an die neuen Tonnen angebracht und müssen diese zur Entleerung aufgeschlossen werden?
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass diese Schlösser die Behälter nicht beschädigen. Wäre das der Fall, ist ein Anbringen generell untersagt, schließlich sind die Tonnen Eigentum des Entsorgers. Ansonsten müssen Schlösser künftig nicht zur Entleerung geöffnet werden. Die Tonnen werden beim Entleerungsvorgang automatisch geöffnet, gleiches gilt fürs Verschließen.
Bis wann ist die Bereitstellung der neuen Tonnen abgeschlossen?
Ende der 41. Kalenderwoche sollen alle neuen Tonnen im Landkreis bereitgestellt sein (11. Oktober). Der Tourenplan ist in Ausgabe 18 des Amtsblattes für den Landkreis Wittenberg (erschienen am 12. September) aufgelistet.
Fragen und Anregungen
Bei Fragen oder Unklarheiten besteht natürlich jederzeit die Möglichkeit, sich an die Abteilung Abfallwirtschaft des Fachdienstes Umwelt und Abfallwirtschaft des Landkreises Wittenberg zu wenden. Mehrere Rufnummern stehen zur Verfügung: Unter der Nummer 03491/479- sind dies die Durchwahlnummern 829, 831, 832, 828, 834, 826, 823 oder 825. Selbstverständlich kann man auch zu den üblichen Öffnungszeiten persönlich vorsprechen. (mz)
