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Modalitäten Modalitäten: Wer bekommt Ausbildungsbeihilfe?

04.09.2013, 17:46

Die Agentur für Arbeit zahlt Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen.

Auszubildende erhalten BAB in der Regel, wenn sie in der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist.

Gezahlt wird für die Dauer der Berufsausbildung. Wichtig ist, so die Agentur für Arbeit auf ihrer Homepage, dass der Antrag rechtzeitig, am besten vor Beginn der Berufsausbildung bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit gestellt wird. Beantragt man BAB nach Beginn der Ausbildung, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in der man sie beantragt hat.

Die Höhe der BAB richtet sich nach der Art der Unterbringung. Eigenes Einkommen des Auszubildenden wird grundsätzlich voll angerechnet, das der Eltern nur, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt.

Wer vorab schnell und einfach prüfen möchte, ob und in welcher Höhe ihm BAB voraussichtlich zusteht, kann den BAB-Rechner im Internet unter www.babrechner.arbeitsagentur.de nutzen.