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Landkreis Wittenberg Landkreis Wittenberg: Softairwaffen liegen im Trend

Von andreas richter 23.01.2015, 07:52
Täuschend echt: Wenn man es nicht wüsste, könnte man auch die obere Waffe für eine richtige halten, unten ist sie es. Die rein optische Verwechslungsgefahr ist schon groß.
Täuschend echt: Wenn man es nicht wüsste, könnte man auch die obere Waffe für eine richtige halten, unten ist sie es. Die rein optische Verwechslungsgefahr ist schon groß. archiv/DPA Lizenz

Jessen - Mit Sicherheit lagen sie Weihnachten nicht selten mit auf dem Gabentisch: Softairwaffen (auch Airsoft genannt); sie sind echten Waffen täuschend detailgenau nachempfundene „Spielmaterialien“, mit denen man Plastekugeln verschießt.

Beliebtes Sorgenkind

Der Kauf und Umgang nimmt zu. Man kann von einem Trend sprechen. Da macht der Landkreis Wittenberg keine Ausnahme. Aber die Anschaffung einer solchen Waffe zieht offensichtlich eine Menge Probleme nach sich.

Schnell und oftmals brechen Konflikte in den Familien aus. Eltern sind nicht selten entsetzt, wenn zumeist ihr pubertierender Junge auf einmal dabei ist, sich „kriegstechnisch“ aufzurüsten. Da erschrickt nicht nur die gelungene Imitation wirklichen Kriegsgeräts. Dazu kommen elterliche Gewissensbisse. Neigt mein Kind zur Gewaltbereitschaft, verherrlicht es gar Kriegsspiele? Jetzt dauert es nicht mehr lange und mein Kind schießt auf echte Menschen! Dies sind nur einige Fragen.

Eltern sind überfordert

Angela S. (Name von der Redaktion geändert) ist eine von vielen Müttern, deren Sohn auf den Softairzug aufgesprungen ist. „Der ist jetzt ohnehin in der Pubertät. Und als ob es da nicht schon genug Konfliktpotenzial gibt, kommt nun diese Waffengeschichte dazu.“ Lange Diskussionen gab es bereits zu diesem Thema, jetzt wusste sich die Jessenerin nicht anders zu helfen, als ein Verbot auszusprechen. „Ich finde, dass es den Jugendlichen da viel zu leicht gemacht wird. Solche Waffen an 13-Jährige zu verkaufen geht gar nicht.“ Wenn die eigenen Kinder über 18 sind, sei es schon etwas anderes. Angela S. gibt zu, dass sie sich erst mal mit der Thematik beschäftigen musste. „Man fühlt sich als Elternteil rasch überfordert.“

Das Gespräch suchen

Verbot hin oder her, zumindest hat die Elsterstädterin einen wichtigen Punkt beachtet: Ob man diese Art der Freizeitbeschäftigung toleriert oder nicht, gerade bei heranwachsenden Jugendlichen ist es wichtig, das Gespräch zu suchen. Denn eine der Hauptsorgen ist, dass oft niemand weiß, welche gesetzlichen Grundlagen zu beachten sind. Und die sind nun einmal sehr vielfältig (mehr unter „Waffen nur...“). Und wie sieht es mit der Verletzungsgefahr aus? Diese ist zwar generell gering. Unabdingbar ist jedoch der Schutz des Gesichtes und speziell der Augen. Ansonsten holt man sich maximal blaue Flecken.

Nur verteufeln?

Die Airsoft Initiative Deutschland (kurz: AID, eine Gemeinschaft von engagierten Spielern und Händlern), aber auch andere Gruppierungen beklagen zwei Faktoren: Zum einen sei es gerade die jüngere Altersgruppe, die mit ihrem Verhalten (aus Unwissenheit und Selbstüberschätzung) die Szene immer wieder in Verruf bringt.

Verkauf und Handhabung von Softairwaffen richten sich nach den Bestimmungen des deutschen Waffengesetzes.

Demnach ist der Verkauf von Waffen mit einer Schusskraft von unter drei Joule (Geschossenergie) altersunabhängig, deren Gebrauch unterliegt nicht dem Waffengesetz. Bis 0,5 Jule dürfen sie ab zwölf Jahre vertrieben werden. Allerdings haben sich die Händler freiwillig darauf geeinigt, eine Altersgrenze von 14 Jahren zu beachten. Waffen, die Geschosse mit eine Energie von weniger als 7,5 Joule, aber mehr als 0,5 Joule abfeuern, sind ab 18 Jahren frei verkäuflich. Diese Waffen müssen mit einem „F“ im Fünfeck gekennzeichnet sein. Der Besitz vollautomatischer Softairwaffen über 0,5 Joule ist in Deutschland verboten.

Softairwaffen dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Eine Anwendung ist nur auf Privatgelände gestattet, dabei dürfen die Geschosse nicht über die Grundstücksgrenze hinaus gelangen. Wird die Waffe transportiert, darf das nur in einem gesicherten Behälter erfolgen, es darf weder eine Zugriffs- noch Schussmöglichkeit bestehen. Missachtung dieser Verordnungen gelten als Ordnungswidrigkeit.

Zum anderen wird betont, dass es sich, wenn alle Regeln beachtet werden und man dem Softair-Interesse geregelt am besten in einem Verein und unter sachkundiger Anleitung nachgeht, um eine spannende und interessante Freizeitbeschäftigung handelt. Doch gerade in ländlichen Gebieten ist es bislang nahezu unmöglich, einen Verein zu finden. Im Landkreis Wittenberg gibt es nicht einen. Laut Auskunft des Landratsamtes gebe es zwar eine erste Voranfrage, aber offiziell ist das noch nicht.

Informieren und miteinander reden

Egal, welche Einstellung man zu dieser Geschichte hat, für Kinder und Jugendliche und deren Eltern bleibt derzeit nur der Weg, sich zu informieren und miteinander darüber zu reden.

Eine der Hauptinformationsquellen ist das Internet. Dort allerdings gibt es eine Fülle von Seiten und Foren. Einen ersten Überblick kann man sich auf www.airsoft-initiative.de verschaffen. (mz)