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Kinderbetreuung im Kreis Wittenberg Kinderbetreuung im Kreis Wittenberg: Verstöße gegen das Gesetz

Von Ute Otto 03.11.2014, 20:20

Jessen/Wittenberg - Elternkuratorien von Kindertagesstätten würden im Kreis Wittenberg in ihren gesetzlich verbrieften Mitwirkungsrechten beschnitten. Der Vorstand der Kreiselternvertreter macht dies in einem Positionspapier deutlich, das an Kreistagsfraktionen und Jugendhilfeausschuss ging. Demnach betrifft das alle Ebenen, vom Träger bis zum Kreis. „Dabei steht ausdrücklich im Kinderförderungsgesetz (Kifög) des Landes Sachsen-Anhalt, dass die Träger die Kuratorien bei allen grundsätzlichen Entscheidungen zu beteiligen haben“, sagt Vorstandsmitglied Tobias Ulbrich. Nicht zuletzt ist die Wahl der Elternvertreter selbst vom Kuratorium der Tagesstätte über den Stadtelternvertreter bis hin zur Landeselternvertretung in diesem Gesetz vorgeschrieben.

In dem Papier werden folgende Verstöße beschrieben: Statt Elternkuratorien einzubeziehen, wurden ihnen fertige Bildungskonzepte vorgelegt, die kurzfristig zu unterschreiben waren, weil der Abgabetermin beim Jugendamt anstand.

Der Jessener Stadtrat entzieht sich bis heute der Pflicht, einen Stadtelternrat zu wählen.

Eltern müssen von ihren Arbeitgebern Nachweise erbringen, dass sie keinen Urlaub bekommen, wenn ihr Kind bei Schließzeiten der Kita eine Ausweichbetreuung braucht. Und es werden Arbeitszeitnachweise gefordert, wenn es Eltern nicht schaffen, ihre Kinder nach acht Stunden abzuholen, obwohl das Kifög den Rechtsanspruch auf zehn Betreuungsstunden festschreibt. Beides ohne gesetzliche Grundlage.

Eltern müssen eine ärztliche Gesundschreibung vorlegen, wenn das Kind nach Krankheit wieder die Kita besuchen will, auch wenn es keine meldepflichtige Infektion oder Läuse hatte. Das Landesjugendamt hat schon im Januar die Kreise darauf hingewiesen, dass diese Forderung zu unterlassen ist - offenbar ist das bei den Trägern nicht angekommen.

Derzeit verhandelt das Jugendamt mit den Trägern Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen, die am 1. Januar in Kraft treten sollen. Die Kreiselternvertreter fordern den Kreis auf, einheitlich verbindliche Regelungen zu formulieren und Verstöße gegen das Kifög mit Kürzung der Zuwendungen zu ahnden. Zudem sollen alle Träger über die Rechte der Elternkuratorien aufgeklärt werden.

Der Jugendhilfeausschuss will sich am 27. November mit den Forderungen befassen. „Viel zu spät“, kritisiert Vorstandsmitglied Holger Lehmann. Die Probleme seien dem Kreis seit 14 Monaten bekannt. „Wenn wir nicht gehört und einbezogen werden, fragt sich, welchen Sinn dieses Ehrenamt hat“, sagt Tobias Ulbrich. (mz)