Im Leserauftrag nachgefragt Im Leserauftrag nachgefragt: Abfuhr für die Hoffnung auf Arbeit
Grabo/MZ. - Enttäuscht wandte sich ein junger Graboer an die Mitteldeutsche Zeitung. Enttäuscht deshalb, weil er recht große Hoffnung hatte, nach einer Umschulung einen festen Arbeitsplatz zu erhalten. Doch die Agentur für Arbeit, wie das bisherige Arbeitsamt nun heißt, übernahm die Förderung dieser Maßnahme nicht.
Als ausgelernter Gas-Wasser-Installateur ist der junge Mann seit einem halben Jahr arbeitslos. Vermittlungsvorschläge seitens des Arbeitsamtes erhielt er nicht. Auf eigene Bewerbungen hatte er nur Absagen erhalten.
Ein Zeitungsinserat führte ihn schließlich zur Verkehrsakademie Leipzig, die eine Weiterbildungsmaßnahme "Personenschutz / Detektiv / Objektschutz" plante. Voraussetzung für den Beginn wäre gewesen, dass die Aspiranten für eine solche Ausbildung, die neun Monate laufen sollte, einen Praktikumsplatz nachweisen müssten. Doch auch das gelang dem Graboer. Von einem Leipziger Sicherheitsunternehmen erhielt er die Zusage, im Rahmen der ab 1. März geplanten Weiterbildung das Praktikum in dieser Firma absolvieren zu können. Mit dem Zusatz: "Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung sowie fachlicher Eignung und entsprechender wirtschaftlicher Lage unseres Unternehmens ist eine Einstellung ab 27. November möglich."
Stolz, dieses Dokument in der Tasche zu haben, sprach der Graboer dann beim Arbeitsamt vor. Und erhielt völlig unerwartet eine kalte Dusche. Er habe eine abgeschlossene Berufsausbildung, daher sei eine Förderung nicht möglich. So die Antwort, die er von der Vermittlerin erhalten habe. Auch ein Gespräch bei der Berufsberaterin, also eine Ebene höher im Arbeitsamt, habe nichts anderes ergeben. Inzwischen war der gesamte Weiterbildungsgang seitens der Verkehrsakademie gestrichen worden, erfuhr der junge Mann. "Die Arbeitsämter haben das mit allen so gemacht." Dabei habe er sogar jene Voraussetzung erfüllt, dass es eine Förderung nur mit der voraussichtlichen Einstellungszusage geben würde.
Jetzt solle er, so die Auskunft, eine Umschulung auf einem neuen handwerklichen Gebiet absolvieren, Schweißen und anderes. Die Umschulung solle ab 1. Juni für zwei Jahre laufen.
Jürgen Kranepuhl, stellvertretender Direktor der Wittenberger Arbeitsagentur, bestätigte, dass es zahlreiche Querelen bezüglich beruflicher Weiterbildung und Vergabepraxis gebe. Es sei alles reduziert worden. "Wir müssen jetzt sehr genau prüfen, ob derjenige nicht in seinem Beruf noch vermittelbar ist", erklärte Kranepuhl. "Wenn wir uns die Statistik anschauen, dann gibt es für 30 Arbeitslose ein Angebot. Da bringt Qualifizierung mittel- und langfristig nichts." Auf den Einwand, dass im vorliegenden Fall aber eine feste Anstellung nach der Ausbildung für den Bewerber eingeräumt wurde, antwortete der Mann aus dem Arbeitsamt, es würden Maßnahmen kaum oder gar nicht mehr gefördert, die länger als sechs Monate dauerten. "Wir müssen genau prüfen, mit welchem Mittelaufwand wir jemanden in Arbeit bekommen", so Jürgen Kranepuhl. Das sei ein künftiger Anspruch auch an die Bildungsträger, die darauf reagieren müssten.
Im vorliegenden Fall, den er im Detail nicht kenne, sei zumindest für die Anerkennung der Maßnahme das Arbeitsamt vor Ort zuständig, informierte der stellvertretende Arbeitsamtschef.