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Rauchschwaden über den Dörfern Rauchschwaden über den Dörfern: Ab März dürfen Gartenabfälle wieder verbrannt werden

Von Tina Edler 27.02.2018, 08:00
Ab März ist in vielen Orten wieder das Verbrennen von Gartenabfällen erlaubt.
Ab März ist in vielen Orten wieder das Verbrennen von Gartenabfällen erlaubt. Archiv/Lukaschek

Eisleben/Hettstedt - Ab kommenden Donnerstag könnten vielerorts wieder Rauchschwaden über den Dörfern hängen. Denn dann ist das Verbrennen von Gartenabfällen beispielsweise in der Stadt Gerbstedt und den Ortsteilen erlaubt. Verbrannt werden darf dort bis einschließlich 30. April, aber nur in der Zeit von Montag bis Samstag von 7 bis 17 Uhr.

Andernorts muss man sich noch ein paar Tage länger gedulden, bevor man die Gartenabfälle verbrennen darf. Denn im Mansfelder Land fallen die Zeiträume für die Entsorgung unterschiedlich aus. So darf in der Stadt Mansfeld und den dazugehörigen Ortsteilen erst vom 15. März bis einschließlich 15. April verbrannt werden. Dafür dann aber Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 12 Uhr. In Hettstedt samt Ortsteilen und der Kernstadt der Lutherstadt Eisleben beispielsweise ist das Verbrennen wie auch in den Jahren zuvor nicht erlaubt.

Gleich sind aber die Vorgaben für das, was auf den Abfallhaufen landen darf und was nicht. Nämlich nur solche Gartenabfälle, die nicht kompostiert werden können oder auch nicht auf anderen Wegen verwertet werden können. Verbrannt werden dürfen dann nur trockene, pflanzliche Gartenabfälle wie beispielsweise Obstbaum- und Strauchschnitte.

Für alle, die vorhaben ihre Gartenabfälle zu verbrennen, gilt es aber auch einige wichtige Sicherheitshinweise zu beachten. So ist das Verbrennen nicht bei langanhaltender Trockenheit, bei starkem Wind oder Regen erlaubt. Es sollten zehn Meter Abstand zu Gebäuden und drei Meter zu Grundstücksgrenzen eingehalten werden. Außerdem darf der Straßenverkehr durch den entstehenden Rauch nicht behindert oder Nachbarn und Anwohner durch den Qualm nicht belästigt werden. Und an Sonn- und Feiertagen ist das Verbrennen generell nirgends gestattet. (mz)

Einen genauen Überblick über jeden Ort und die Verbrennungszeiträume gibt der Landkreis auf seiner Homepage unter: www.mansfeldsuedharz.de/de/verbrennverordnung.html