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Polizeikontrolle in Hettstedt und Gerbstedt Pkw-Fahrer unter Drogen unterwegs und Beifahrerin mit Haftbefehl

Bei Kontrollen in Hettstedt und Gerbstedt stellen Beamte Verstöße fest. Ein 29-Jähriger muss sich gleich wegen mehrerer Verstöße verantworten.

Von Jörg Müller 24.06.2024, 11:00
Symbolfoto - Bei Kontrollen in Hettstedt und Gerbstedt stellen Beamte Verstöße fest.
Symbolfoto - Bei Kontrollen in Hettstedt und Gerbstedt stellen Beamte Verstöße fest. (Foto: Soeren Stache/dpa)

Hettstedt/Gerbstedt/MZ. - Gleich mehrere Ermittlungsverfahren hat die Polizei nach einer Fahrzeugkontrolle am Samstagabend in Hettstedt eingeleitet. Wie ein Sprecher der Polizeiinspektion Halle mitteilte, hatten Polizeibeamte gegen 20.10 Uhr in der Breiten Straße einen Pkw bemerkt, dessen Kennzeichentafeln offenbar nicht zu dem Wagen gehörten. Um das Fahrzeug zu kontrollieren, fuhren sie ihm hinterher.

Nachdem der 29-jährige Fahrer in der Mühlgartenstraße angehalten hatte, habe sich herausgestellt, dass er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei, so der Polizeisprecher. Außerdem bestätigte sich, dass die angebrachten Kennzeichen nicht für das Fahrzeug ausgegeben worden waren. Auch sei der Pkw VW nicht pflichtversichert gewesen.

Haftbefehl gegen Beifahrerin

Der 29-Jährige habe unter Drogeneinfluss gestanden. Die Beamten ordneten deshalb die Entnahme einer Blutprobe in einer Klinik an. Auch die Beifahrerin des Mannes, eine 30-jährige Frau, sei kontrolliert worden. Die Polizeibeamten stellten fest, dass gegen sie ein Haftbefehl bestand.

Durch die Zahlung eines Geldbetrags habe sie die Vollstreckung der Haftstrafe aber abwenden können. Gegen den Autofahrer wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss, Kennzeichenmissbrauchs und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.

In Gerbstedt hat die Polizei bei einer Kontrolle einen alkoholisierten Autofahrer erwischt. Laut Mitteilung der Polizeiinspektion sei der 25-Jährige am Samstag gegen 2.30 Uhr angehalten worden. Dabei hätten die Beamten festgestellt, dass der junge Mann erheblich unter Alkoholeinwirkung gestanden habe. Sie untersagten ihm die Weiterfahrt, ordneten die Entnahme einer Blutprobe in einer Klinik an und leiteten ein Verfahren gegen ihn ein.