Grundsteuer 2025 Darauf ist in Hettstedt bei den neuen Bescheiden zu achten
In den kommenden Wochen werden in Hettstedt die neuen Bescheide für die Grundsteuer versendet. Es gibt eine Sonderfälligkeit für den nächsten Zahltermin.

Hettstedt/MZ. - Wie Hettstedts Stadtsprecherin, Christin Saalbach, mitteilt, werden in den kommenden Wochen die neuen Bescheide für die Grundsteuer versendet. Dabei gebe es einiges zu beachten. „Bitte überweisen Sie nicht die Grundsteuerbeträge aus dem Jahr 2024, da diese Bescheide nicht mehr rechtsgültig sind“, so Saalbach. In den neuen Bescheiden seien die Fälligkeiten samt Zahlungsplan enthalten. Wichtig sei dabei auch, dass der nächste Fälligkeitstermin, der 15. Februar, durch eine Sonderfälligkeit ersetzt wird. Diese wird innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Grundsteuerbescheides fällig. Für weitere Fragen stünde den Bürgern das Sachgebiet Steuern auch telefonisch (03476/80 11 12) zur Verfügung, so Saalbach.