Brandstiftung Brandstiftung: "Er ist kein gefährlicher Straftäter"
Großörner - „Es geht ihm nicht gut“, sagt Erika G., „er ist am Zerbrechen.“ Die 76-Jährige aus Großörner spricht über ihren Enkel, der seit Oktober 2018 im Landeskrankenhaus für Forensische Psychiatrie Uchtspringe (Altmark) untergebracht ist.
Der 36-Jährige, der seit langem psychisch erkrankt ist, war damals wegen des Verdachts, in seiner Wohnung einen Brand gelegt zu haben, eingewiesen worden.
Weitere Strafen erwartbar
Das Landgericht Halle sah das im Mai dieses Jahres dann als erwiesen an. Vom Vorwurf der versuchten schweren Brandstiftung wurde der Angeklagte aber freigesprochen, weil er möglicherweise nicht in der Lage war, seine Handlungen zu kontrollieren.
Allerdings ordnete das Gericht die Fortdauer der Unterbringung in der psychiatrischen Einrichtung an, da „weitere schwere Straftaten zu erwarten“ seien, so der Vorsitzende Richter.
Verteidiger Silko Huster hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Das heißt, dass der Bundesgerichtshof die Entscheidung überprüfen wird. Der Hettstedter Rechtsanwalt hatte Freispruch beantragt. Statt der Einweisung in den Maßregelvollzug könne das Gericht eine Therapie mit einer Führungsaufsicht, einem Bewährungshelfer und einem Berufsbetreuer anordnen.
„Er kriegt dort nur Medikamente, aber keine richtige Therapie. Er hat keine Beschäftigung, ist völlig sich selbst überlassen“, so Frau G., die ihren Enkel regelmäßig in Uchtspringe besucht. Er sei in einem „Hochsicherheitstrakt für Schwerverbrecher“ untergebracht, wo er ihrer Meinung nach nicht hingehöre.
"Kein gefährlicher Straftäter"
„Er ist in meinen Augen kein gefährlicher Straftäter. Er weiß auch selbst gar nicht, warum er dort ist.“ Sie mache sich große Sorgen um ihn. „Er ist teilnahmslos und will niemanden mehr sehen“, so die Ingenieurin im Ruhestand, die im Walzwerk Hettstedt beziehungsweise bei MKM gearbeitet hat.
Wie sie erzählt, sei ihr Enkel bereits im Kindergarten als „hyperaktiv“ aufgefallen. In der Schulzeit sei er dann mit Medikamenten behandelt worden und auch für mehrere Monate im Krankenhaus gewesen.
Danach habe er auf eine Förderschule wechseln müssen, die er ohne Abschluss beendete. Er fing an, Cannabis zu rauchen, was die psychischen Probleme noch verschärfte. „Er ist in vielen Einrichtungen gewesen, war aber nie an der richtigen Stelle“, ist seine Großmutter überzeugt, die für ihren Enkel immer eine wichtige Bezugsperson und zeitweise auch seine Betreuerin gewesen ist.
Schizophrene Psychose
Der vom Gericht bestellte psychiatrische Sachverständige hatte dem Angeklagten eine schizophrene Psychose bescheinigt. Die Krankheit habe einen chronischen Verlauf genommen. Auch seine Drogensucht müsse therapiert werden. Deshalb gebe es keine Alternative für eine Unterbringung im Maßregelvollzug.
Betreiberin des Landeskrankenhauses in Uchtspringe ist die gemeinnützige Salus GmbH. Laut Pressesprecherin Franka Petzke werde für die Patienten, die durch Strafrichter eingewiesen werden, eine Therapiekonzeption erstellt.
Ein individueller Behandlungsplan umfasse unterschiedliche therapeutische Maßnahmen. „Kern ist neben der Pharmakotherapie mit Medikamenten die psychotherapeutische Behandlung“, so Petzke.
Weitere Angebote seien unter anderem Motivationstherapie, Gruppen- und Einzelgesprächstherapie, soziales Kompetenz- und Antigewalttraining, Arbeits- und Beschäftigungstherapie, Musik, Sport, tiergestützte Angebote, Kochkurse sowie Raucherentwöhnung.
„Grundsätzlich stehen diese Angebote allen Patienten, die dafür geeignet sind, offen.“ Das Landeskrankenhaus verfüge damit über ausreichende Therapiemöglichkeiten entsprechend den aktuellen Behandlungsleitlinien. „Die Patienten sollen befähigt werden, ein straffreies Leben zu führen und wieder in die Gesellschaft zurückzukehren.“ (mz)