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Bergbau in Wiederstedt Bergbau in Wiederstedt: Stollen wird ein Fall fürs Gericht

Von Anke Losack 17.03.2016, 17:13
Der Stollen vor der Sanierung
Der Stollen vor der Sanierung Archiv

Wiederstedt - Die in den vergangenen Jahren vorgenommene und bereits abgeschlossene Sicherung des alten Bergbaustollens in Wiederstedt wird ein Nachspiel haben. Die Stadt Arnstein hat gegen einen Rückforderungsbescheid Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, sagt Bürgermeister Frank Sehnert (parteilos). Hintergrund ist, dass die Investitionsbank Sachsen-Anhalt von der Kommune eine Rückzahlung von Fördermitteln in Höhe von rund 250 000 Euro fordert. Es sollen Fehler bei der Vergabe der Aufträge vorgelegen haben.

Der Wiederstedter Stollen diente früher der Entwässerung der nordwestlich von Wiederstedt liegenden Kupferschieferreviere. Der verzweigte, insgesamt mehrere Kilometer lange Stollen endet am Mühlgraben nahe des Novalis-Schlosses in Oberwiederstedt. Das Problem vor der Baumaßnahme waren unterirdische Einbrüche, die dazu führen könnten, dass sich der Stollen langsam zusetzt. Die Folge wäre, dass der Ort überschwemmt würde.

Eine Rückzahlung in dieser Höhe würde der Kommune „das Genick brechen“, sagte der Bürgermeister gegenüber den Stadträten im Oktober vergangenen Jahres, als die Sache ins Rollen kam. Er hoffte, aus der vertrakten Situation herauszukommen. Eine Stellungnahme bei der Investitionsbank wurde eingereicht, doch nicht akzeptiert. Die Rückforderung besteht weiterhin. Wie es auf Anfrage der MZ von der Investitionsbank heißt, beruht sie darauf, dass die Stadt Arnstein bei der Vergabe des Bauauftrages gegen Vorschriften verstoßen habe. „Die Verstöße betreffen eine unzureichende Prüfung der von den Bietern vorzulegenden Eignungsnachweise, die unzulässige Vergabe zusätzlicher Leistungen ohne erneutes Vergabeverfahren und die nach erfolgter Auftragsvergabe fehlende Information der nicht berücksichtigten Bieter“, heißt es von der Bank.

Einer der ältesten Stollen im Mansfelder Revier

Die Sicherungsarbeiten wurden im August 2014 abgeschlossen. Sechs Jahre zuvor wurde bei einer Untersuchung des Stollens - er ist einer der ältesten im Mansfelder Revier - festgestellt, dass er stark sanierungsbedürftig ist. An vielen Stellen bröckelte das Gestein, rosteten Stahlträger oder war das modrige Gebälk gerissen. Zum Teil suchte sich das Stollenwasser einen anderen Weg als den vorgegebenen. Die Folge: Es gab mehrere Einbrüche an der Erdoberfläche.

Die Stadt Arnstein beantragte daraufhin Fördermittel zur Sicherung des Stollens und bekam diese Ende 2011 bewilligt. Für die sogenannte „Bergbautechnische Sanierung des Wiederstedter Stollen“ war ein Zuschuss von insgesamt rund 1,2 Millionen Euro ausgezahlt worden. Nach Angaben der Investitionsbank stammt der Zuschuss aus dem Programm zur Förderung von Bergbausanierungsmaßnahmen, welches die Bank im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft (MW) umsetzt. An der Finanzierung sei zudem die EU mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) beteiligt gewesen. „Das Rückforderungsverfahren ist mit dem zuständigen Referat im Ministeriums abgestimmt“, so eine Sprecherin der Bank.

Stadt hat Anwalt eingeschaltet

Die Stadt Arnstein hatte damals bei der Auftragsvergabe ein Planungsbüro eingeschaltet. Wie Sehnert sagte, habe sich die Kommune bezüglich der Vorwürfe auch mit diesem in Verbindung gesetzt. Die Bank stellt aber klar: „Sofern Verfahrensfehler vom Planungsbüro verursacht worden sein sollten, ist das für die Rückforderung unerheblich, da die Stadt Arnstein für die Verwendung der Fördermittel verantwortlich ist.“ Die Stadt hat einen Anwalt eingeschaltet. „Wir haben Akteneinsicht beantragt“, sagt Sehnert. Die Klage habe zunächst aufschiebende Wirkung, so dass sich die Rückzahlung bis zu einem rechtskräftigem Urteil verschiebt, heißt es von der Bank. Mit einer Entscheidung des Gerichts sei in absehbarer Zeit noch nicht zu rechnen. (mz)