Amtsgericht Eisleben Amtsgericht Eisleben: Schmerzensgeld für geschlagenes Opfer
Eisleben - Eine tätliche Auseinandersetzung an einer Tankstelle in Hettstedt hat am Mittwoch ein juristisches Nachspiel gehabt: Zwei Männer (beide 25 Jahre alt) mussten sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Eisleben verantworten. Im Ergebnis der Verhandlung erwiesen sich die Vorwürfe allerdings als weniger gravierend, als es in der Anklageschrift hieß. Deshalb stellte Richter Dirk Kramer mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die beiden Männer vorläufig ein. Als Auflage soll jeder 1 000 Euro zahlen - jeweils zur Hälfte an den Geschädigten und den Kinderschutzbund Mansfeld-Südharz. Die Angeklagten erklärten sich dazu bereit und entschuldigten sich außerdem bei ihrem Opfer.
Vorfall im Mai 2012
Der Vorfall hatte sich im Mai 2012 an der Tankstelle im Gewerbering an der Ritteröder Straße ereignet. Nach einer Veranstaltung - einem Autorennen im Gewerbegebiet - waren die beiden betrunkenen Angeklagten gegen 1.30 Uhr an der Tankstelle gewesen, um dort etwas zu essen. Der spätere Geschädigte, ein 57-Jähriger aus Roßla, arbeitete damals als Kraftfahrer und fuhr im Raum Magdeburg Zeitungen aus. Auf der Rücktour machte er in Hettstedt Halt, um zu tanken. Wie er in der Gerichtsverhandlung aussagte, habe einer der beiden Männer auf seine Mutter geschimpft. „Da habe ich nur gesagt: So spricht man nicht über seine Mutter“, so der 57-Jährige. Daraufhin habe er von dem Einen einen Faustschlag ins Gesicht sowie weitere Schläge mit der flachen Hand bekommen. Der Andere habe ihm von hinten in die Kniekehle getreten. Durch die Schläge verlor er einen Zahn seiner Prothese. Ansonsten habe er keine Verletzungen erlitten, so der Mann. „Ich hatte blaue Flecken, bin damit aber nicht zum Arzt gegangen.“ Er wolle auf keinen Fall, dass die beiden Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe verurteilt würden, betonte er. Das sei nicht notwendig. Die Frage des Richters, ob er denn ein Schmerzensgeld annehmen würde, bejahte er. Die von Kramer vorgeschlagenen 500 Euro - 250 von jedem - wären ausreichend. Auf Anregung von Rechtsanwalt Holger Wahl, der einen der beiden Angeklagten verteidigte, wurde der Betrag für den Geschädigten dann auf 1 000 Euro verdoppelt. Werden alle Zahlungen fristgemäß geleistet, wird das Verfahren nach sechs Monaten endgültig eingestellt. (mz)