Gerichtsvollzieher könnte Hilfe leisten Wird Halles OB Bernd Wiegand am Montag beurlaubt?
Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) soll ab Montag in den Zwangsurlaub. Am Freitag meldete Rechtsanwalt Christian-Dietrich Bracher aus Bonn Vollzug.
Halle (Saale) - Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) soll ab Montag in den Zwangsurlaub. Am Freitag meldete Rechtsanwalt Christian-Dietrich Bracher aus Bonn Vollzug. Die Verfügung ist fertig. Mit dem Papier soll die Beurlaubung von Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) rechtskräftig werden. Am Mittwoch hatte der Stadtrat mit großer Mehrheit beschlossen, den 64-Jährigen mit sofortiger Wirkung die Führung der Dienstgeschäfte zu untersagen.
Außerdem soll dem OB verboten werden, alle Gebäude der Stadtverwaltung zu betreten. Wiegand muss zudem sein Diensthandy und den Dienst-PC abgeben. Offen ist noch, auf welchem Weg dem OB die Verfügung überreicht werden soll. „Ich werden mich dazu am Wochenende mit den Fraktionen beraten“, sagte Stadtratsvorsitzende Katja Müller (Linke).
„Es ist wahrscheinlich, dass wir für diesen Fall einen Gerichtsvollzieher zur Hilfe nehmen“
Im Stadtrat werden bereits mehrere Szenarien durchgespielt. Was passiert, sollte Wiegand, der bis zum 14. April Urlaub beantragt hat, zu Hause nicht angetroffen werden? „Es ist wahrscheinlich, dass wir für diesen Fall einen Gerichtsvollzieher zur Hilfe nehmen“, sagt Müller. Der Stadtrat wäre damit auf der sicheren Seite. Für Zustellungen dieser Art dürfte die Zivilprozessordnung greifen. „Ist der Empfänger nicht erreichbar, kann der Gerichtsvollzieher die Verfügung auch in dessen Einflussbereich hinterlegen, das wäre beispielsweise der Briefkasten“, sagt Werner Budtke, Sprecher des Amtsgerichts in Halle. Der Gerichtsvollzieher würde dann dem Adressaten - also dem Stadtrat - die Zustellung urkundlich bestätigen. Damit wäre die Verfügung wirksam.
Wiegand hatte seinem Grundsatzreferenten Oliver Paulsen eine Vollmacht ausgestellt. Paulsen soll berechtigt sein, alle an Wiegand gerichteten Unterlagen entgegen zu nehmen. Rechtsanwälte sind aber skeptisch, weil dieser „Umweg“ mit rechtlichen Problemen behaftet sein könnte. Auch Budtke weiß aus Erfahrung, „dass Vollmachten mit vielen Fragezeichen verbunden sind“. Müller will jedenfalls kein Risiko eingehen. „Wir wollen ein sauberes Verfahren und uns nicht angreifbar machen“, sagt sie. (mz/Dirk Skrzypczak)