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Umweltamt in Halle Umweltamt in Halle: Stadt zwingt Gärtner seine Obstbäume zu fällen

Von Detlef Färber 18.03.2015, 11:08
Wieland Werner mit seinen jungen Obstbäumen. Wenn es nach der Stadt geht, wird der Hallenser sie beseitigen müssen.
Wieland Werner mit seinen jungen Obstbäumen. Wenn es nach der Stadt geht, wird der Hallenser sie beseitigen müssen. Silvio Kison Lizenz

Halle (Saale) - Was hätte Vater Luther dazu gesagt? „Wenn ich wüsste, dass morgen die Welt unterginge, würde ich ich heute noch ein Apfelbäumchen pflanzen“, lautet einer der meist zitierten Sätze des Reformators. Ganz in seinem Sinn hat auch der Hallenser Wieland Werner gehandelt und  vor Jahren ein paar junge Obstbäumchen gepflanzt. Doch genau das durfte er nicht - vielleicht nicht! Und nun droht ihm die Stadtverwaltung mit Zwangsmaßnahmen.

Fällung unter Auflagen

Das Drama begann im Jahr 2010 als Familie Werner um die Standfestigkeit ihrer alten Blaufichte im Garten fürchtete und bei der Stadt eine Fällgenehmigung beantragte. Sie wurde gewährt - wenn auch unter Auflagen. So heißt es in einem gebührenpflichtigen Bescheid des Umweltamts vom 25. November 2010, Werner solle unter anderem einen „Laubbaum -Hochstamm mit einem Stammumfang von 10-12 Zentimeter im drei mal verpflanzten Zustand mit Ballen oder im Container“ pflanzen. Und: „Der Ersatz ist dauerhaft zu erhalten.“

Kirschbaum statt Fichte

Werners entschlossen sich vor vier Jahren erstmal, eins nach dem anderen zu tun - und ließen ihre Fichte fällen, die sich schon bedrohlich in Richtung ihres Hauses neigte. Zur Nachpflanzung hatten sie - laut dem städtischen Bescheid - noch bis 2013 Zeit. Zwischendurch jedoch passierte Folgendes: Der Stadtrat verabschiedete 2011 eine neue Baumschutzsatzung, deren Inhalt auf der Internetseite der Stadt unter anderem folgendermaßen erläutert wird: „Nicht mehr geschützt sind alle Nadelbäume außer Eibe.“ Werners lasen dies und freuten sich: Kein Schutz der Fichte mehr! Das müsste auch bedeuten, dass keine Fällgenehmigung mehr nötig wäre. Und also auch keine Vorschriften in Sachen Neubepflanzung!

Doch die Gartenfreunde aus Osendorf wollten natürlich nachpflanzen - allerdings nun nicht mehr nach behördlichem Geschmack, sondern nach ihrem eigenen: einen Kirschbaum also vor allem - und zwei Birnen, die es in hiesigen Gärten, wie man hört, derzeit kaum noch geben soll.

Obstbäume erfüllen Anforderung nicht

Inzwischen wachsen und gedeihen diese Bäumchen und haben nun im Vorfrühling schon viele Knospen. Doch Werners Gartenglück endete jäh am 9. März. Denn da kam wieder Post vom Umweltamt, der Unteren Naturschutzbehörde. Darin heißt es, die Familie habe versäumt, die Nachpflanzung im Zuge der Fällgenehmigung von 2010 „anzuzeigen“. Es folgt der Hinweis, dass die konkreten Auflagen zur Nachpflanzung des Laubbaums „bei Nichterfüllung auf dem Wege der Verwaltungsvollstreckung durchsetzbar“ seien.

Was nun? Auf telefonische Nachfrage kurz danach habe man ihnen gesagt, Obstbäume erfüllten die Anforderung nicht. Was daraus folgt, beschreibt Wieland Werner so: „Ich müsste die Obstbäume wieder beseitigen, um Platz für die Laubbäume zu schaffen.“ Doch so richtig sieht der Hallenser nicht ein, warum er das tun sollte und fragt: „Hab ich in meinem Garten jetzt gar nichts mehr zu sagen?“

Die Stadt hat sich auf Anfrage am Dienstag noch nicht zu dieser Sache geäußert.