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Mit Eilverfahren zurück ins Amt Stadtrat reicht Klageerwiderung zu Wiegands Suspendierung beim Gericht ein

Welche Argumente vorgetragen werden.

Von Jonas Nayda 10.05.2021, 11:00
Halles OB Bernd Wiegand
Halles OB Bernd Wiegand (Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/)

Halle (Saale) - Der Stadtrat hat am Freitag im Eilverfahren um die Suspendierung von Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) eine Klageerwiderung beim Verwaltungsgericht eingereicht. Darin geht der Anwalt des Stadtrates detailliert auf Wiegands Argumente ein, der die Rechtmäßigkeit seiner sofortigen Suspendierung anzweifelt.

Hausverbot soll bleiben: Stadtrat reicht Klageerwiderung zu Eilverfahren von Wiegand ein

Wiegand versucht, mit dem Eilverfahren zu erreichen, dass er so schnell wie möglich wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren darf, weil der sofortige Vollzug der Suspendierung mit Hausverbot seiner Meinung nach nicht gerechtfertigt war. Er würde die Aufklärung in der Impfaffäre nicht behindern und auch den Dienstbetrieb des Stadtrates nicht beeinträchtigen.

Der Anwalt des Stadtrates sieht das anders. Nach MZ-Informationen argumentiert er in der Klageerwiderung vor allem damit, dass sich der OB bereits in der Vergangenheit öffentlich wahrheitswidrig zur Impfaffäre geäußert und damit nicht nur die Aufklärung behindert habe, sondern auch das Vertrauen der Bürger in die Stadtverwaltung insgesamt erschüttert habe. Das Disziplinarverfahren des Landesverwaltungsamtes, das bereits Mitte Februar gestartet wurde und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seien ebenfalls Indizien dafür. Aufklärung in der Impfaffäre sei nur möglich, wenn Wiegands Hausverbot bestehen bleibe.

So geht es weiter im Gerichtsverfahren um Wiegand Suspendierung

Der sofortige Vollzug der Suspendierung, die am 7. April beschlossen wurde, sei außerdem auch verhältnismäßig, weil keine andere Maßnahme sichergestellt hätte, dass der OB die Aufklärung nicht behindert. Ein Teil-Verbot, das sich etwa nur auf einzelne Bereiche der Verwaltung bezogen hätte, wie Wiegand es selbst vorgeschlagen hatte, sei nicht geeignet. Es hätte die Gefahr bestanden, dass der OB dann mit den Mitteln seines Amtes Druck auf Mitarbeiter ausüben könnte, die dann die Ermittlungen behindern.

Das Verwaltungsgericht Halle könnte schon in der kommenden Woche eine Entscheidung fällen. Es gilt jedoch als wahrscheinlich, dass die Streitfrage damit noch längst nicht abschließend geklärt sein wird. Mehrere Stadträte rechnen nach MZ-Informationen damit, dass Wiegand im Fall einer Niederlage in Berufung gehen und sich an das Oberverwaltungsgericht wenden wird. Laut Stadtratsvorsitzender Katja Müller (Die Linke) überlegt auch der Stadtrat selbst diesen Schritt, falls Wiegand in erster Instanz gewinnen sollte. Eine Prognose wollte sie noch nicht wagen. Außerdem sei nach wie vor abzuwarten, was die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und das Disziplinarverfahren des Landesverwaltungsamtes ergäben. (mz)