Prozess um Bestechung am Bau Sind in Halle Geständnisse zu Korruptionsvorwürfen in Sicht?

Halle (Saale)/MZ - Ein ehemaliger Mitarbeiter der Stadtverwaltung muss sich seit Montag vor dem Landgericht verantworten. Dem 65-Jährigen, der im damaligen Hochbauamt beschäftigt war, wird vorgeworfen, Baufirmen gegen Geld bei der Auftragsvergabe bevorzugt zu haben. Mitangeklagt sind seine Ehefrau, ein Bauunternehmer im Ruhestand und der einstige Prokurist eines weiteren Unternehmens. Vorgeworfen werden dem Quartett Bestechlichkeit, Bestechung, Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung.
Es geht um eine Summe von insgesamt 196.000 Euro, die in den Jahren 2008 bis 2014 über Scheinrechnungen an die Firma der Ehefrau des Ex-Bauamtsmitarbeiters geflossen sein sollen. Allerdings sei ein Teil der Taten nach Auffassung der Wirtschaftsstrafkammer inzwischen verjährt, machte der Vorsitzende Richter Helmut Tormöhlen zum Prozessauftakt deutlich.
Im Falle umfassender Geständnisse sollen die Angeklagten mit Bewährungsstrafen davonkommen
Dass sich das gesamte Verfahren nun über Jahre hinzieht, sei auch in der Belastung des Gerichts begründet, sagte Richter Tormöhlen, der neben der Wirtschaftsstrafkammer noch eine weitere Kammer leitet. Dort gehe es oft um Verfahren gegen Angeklagte, die bereits in Untersuchungshaft sind. Bei sogenannten Haftsachen müssen Gerichtsprozesse innerhalb eines halben Jahres eröffnet werden.
Weil das Geschehen lange zurückliegt, schlug der Richter den Prozessbeteiligten eine Absprache vor, unjuristisch auch als Deal bezeichnet: Im Falle umfassender Geständnisse sollen die Angeklagten mit Bewährungsstrafen davonkommen. Zudem steht im Raum, von dem früheren Verwaltungsmitarbeiter 94.000 Euro einzuziehen. Hinsichtlich der Steuerhinterziehung könnte das Verfahren eingestellt werden.
Mitarbeiterin des Landeskriminalamtes erwartet
Die Verteidiger hatten für ihre Mandanten grundsätzlich die Bereitschaft zu einer Absprache bekundet, wollen deren Für und Wider aber in Ruhe mit ihnen besprechen. Die Staatsanwältin hatte zuvor erklärt, sie sei mit der Verfahrensweise einverstanden. Der Richter betonte, das Gericht sehe sich bei unvollständigen Einlassungen der Angeklagten nicht an die Absprache gebunden. „Auf gut Deutsch, wenn es kein Geständnis ist, was Sie hier abliefern“, sagte er mit Blick auf die Frau und die drei Männer auf der Anklagebank. Die vorstellbare Vereinbarung könne auch dann hinfällig werden, wenn sich im Verlauf des Verfahrens neue Tatsachen ergeben oder sich herausstelle, dass im Laufe des Verfahrens Tatsachen übersehen worden sind.
Am nächsten Verhandlungstag, dem 2. August, wird die Mitarbeiterin des Landeskriminalamtes erwartet, die die Ermittlungen gegen die Angeklagten geleitet hat. Dann dürfte es auch Aufschluss darüber geben, um welche halleschen Bauten es da eigentlich geht. Dieses Detail ist im Verfahren bislang nicht zur Sprache gekommen.