Bestechung bei der Auftragsvergabe Vier Angeklagte wegen Korruption am Bau vor Gericht

Halle (Saale)/MZ/ahe - Unter anderem wegen Bestechung, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung müssen sich vom heutigen Montag an vier Angeklagte vor dem halleschen Landgericht verantworten. In dem Verfahren geht es zum einen darum, dass ein Mitarbeiter der öffentlichen Bauverwaltung in Halle zwischen 2008 und 2014 in drei Fällen einen Bauunternehmer gegen Geld bei der Auftragsvergabe bevorzugt haben soll. Die Bestechungsgelder flossen laut Prozessankündigung über die Firma der ebenfalls angeklagten Ehefrau des Verwaltungsmitarbeiters.
Der Bauunternehmer soll zudem durch die Auftragsvergabe an ein anderes Unternehmen, bei dem der vierte Angeklagte als Prokurist tätig war, profitiert haben. Durch unrichtige Angeben zur Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftssteuer seien diese zu niedrig ausgefallen und dem Staat so ein Schaden entstanden. Über dessen Höhe und die der mutmaßlich geflossenen Bestechungsgelder wurde zunächst nichts bekannt. Von Steuerhinterziehung in fünf Fällen ist die Rede.
Bestechung wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, Bestechlichkeit mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, Steuerhinterziehung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe. Gehe es wie hier um mehrere Taten, werde eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet, teilt die Gerichtspressestelle zur Erläuterung mit. Diese dürfe die Höhe der Einzelstrafen nicht erreichen - und bei Haftstrafen 15 Jahre oder 27 Tagessätze bei Geldstrafen nicht übersteigen. Die Höhe eines Tagessatzes hängt von der Höhe eines Nettoeinkommens pro Monat ab.