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Prozess Sexchat in Halle: Mann bekommt Bewährungsstrafe

Von Silvia Zöller 27.04.2016, 13:50
Statue der Justitia, der römischen Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit.
Statue der Justitia, der römischen Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit. dpa/Symbol

Halle (Saale) - Das Mädchen, das ein 30-jähriger Hallenser im April letzten Jahres über einen Internet-Chat angeschrieben hatte, war erst zehn Jahre alt. Und das wusste der Mann sehr genau, denn das hatte das Kind ihm geschrieben.

Dennoch versuchte der Umschüler, das Mädchen dazu zu bewegen, Nacktfotos von sich zu machen und dem 30-Jährigen zu schicken. Im Gegenzug schickte er dem Mädchen drei Sexfotos, die ihn selbst zeigten.

Vor dem Amtsgericht erhielt er jetzt die Quittung dafür: sechs Monate Haft auf Bewährung. Zudem muss der Hallenser als Bewährungsauflage eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.

Aussage unter Tränen

„Es tut mir leid, ich weiß auch nicht, was da in mich gefahren ist“, beteuerte der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte. Er könne sich das nicht erklären und halte solche Taten für abscheulich.

„Ich bin enttäuscht von mir selbst“, sagte er unter Tränen. Pädophile Neigungen habe er nicht - im Gegenteil sei er gerade in eine junge Frau verliebt. Er schwor auch, noch nie in Sex-Chats im Internet unterwegs gewesen zu sein oder gar an Erwachsene pikante Bilder verschickt zu haben. „Vielleicht war es Stress oder Überforderung“, meinte er, denn er habe damals familiäre und schulische Probleme gehabt.

Aufgeflogen war die Sache, weil der Vater des Mädchens den Chat übernommen hatte, ohne dass der Angeklagte dies bemerkte. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin und sicherte den Rechner des Mannes - der von Anfang an geständig war. Wegen ähnlicher Taten hat er noch nie vor Gericht gestanden.

Keine Geldstrafe möglich

Auch wenn das Ganze im Versuchsstadium stecken geblieben ist, hat sich der 30-Jährige damit gleich in drei Punkten strafbar gemacht: wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern, Verbreitens und Besitzes von pornografischen Bildern. „Sie haben eine Schwelle überschritten, indem sie direkt Kontakt zu dem Kind aufgenommen haben“, sagte Richter Nicolai Petersen, der die Taten als „intensiv und massiv“ beschrieb. Deswegen folgte er dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die sechs Monate Bewährungsstrafe beantragt hatte.

Der Angeklagte bat um eine Geldstrafe stattdessen - doch das war schon aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Die Mindeststrafe liegt bei diesen Straftaten bei drei Monaten Haft, Geldstrafen sind ausgeschlossen. (mz)