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Schornstein weicht Wohnungen Schornstein weicht Wohnungen: Warum ein Anwohner die Sprengung in Dölau kritisiert

Von Denny Kleindienst 27.08.2020, 10:48
Um 14 Uhr wurde der Schlot gesprengt.
Um 14 Uhr wurde der Schlot gesprengt. Kleindienst

Halle (Saale) - Um 13.32 Uhr kam am Mittwoch die E-Mail des Verwaltungsgerichts Halle bei Michael Lages an. Der 56-Jährige wollte mit einem Eilverfahren verhindern, dass ein Schornstein in der Nähe seines Wohnhauses in der Neuragoczystraße in Dölau gesprengt wird. Doch das Gericht hatte seinen Antrag abgelehnt.

Signal, dumpfer Ton und der Schornstein auf dem Dölauer Industriegebiet ist gesprengt

Eine halbe Stunde später gab Sprengmeister Karl-Heinz Bühring mit seiner Hupe die entscheidenden Signaltöne ab. Ein dumpfer Knall war zu hören. Dann kippte der 40 Meter hohe Schlot aus Stahlbeton zur Seite. Gerade einmal zwei Kilogramm Sprengstoff waren nötig, um ihn zu Fall zu bringen.

Was Michael Lages ärgert, ist, dass er als Anwohner erst am Tag zuvor über die Aktion informiert wurde. „Von einem zum anderen Tag habe ich Bescheid bekommen, dass der Schornstein gesprengt wird“, sagt er. Der Sprengmeister hatte bei ihm an der Haustür geklingelt. Es sei das erste Mal gewesen, dass der überhaupt gehört habe, dass der Schlot gesprengt wird. Lages versuchte noch, das zu verhindern.

Fläche ist größtenteils Brachland: Anwohner setzt Eilverfahren gegen Sprengung in Gang

Er rief beim Landesverwaltungsamt an. Dort habe man ihm mitgeteilt, dass es für diese Anlagen keine Genehmigung braucht. Bei dem Gelände mit dem Schornstein handelt es sich um ein einstiges Industriegelände. Früher stand dort einmal ein Ziegelwerk, später dann ein Betonmischwerk. Inzwischen ist die Fläche größtenteils Brachland.

Das Amt habe ihm aber auch erklärt, dass eine Frist von einem Monat eingehalten werden und eine Sprengung rechtzeitig bekannt gegeben werde müsse. Der Anwohner meldete sich daraufhin beim Bauamt in Halle, wo man ihm wiederum erklärt habe, zumindest die Gewerbeaufsicht und die Polizei seien fristgerecht informiert worden. Daraufhin setzte der Anwohner das Eilverfahren in Gang, damit die Stadt bauaufsichtlich einschreitet.

Keine Gefährdung von Leib, Leben und Eigentum des Anwohners

Dass der Antrag abgelehnt wurde, hat das Gericht unter anderem so begründet: „Die Sachlage ist - bezogen auf etwaige Gefahren für Rechtsgüter des Antragstellers - nach Ablauf der Monatsfrist keine andere als gegenwärtig.“ Und eine Gefährdung von Leib, Leben und Eigentum des Anwohners konnte das Gericht nicht erkennen.

Der Versicherungskaufmann, der mit seiner Frau eine Doppelhaushälfte bewohnt, musste die Sprengung hinnehmen. Sicherheitshalber machte er vorher noch Fotos von seinem Wohnhaus. Indes sagt Karl-Heinz Bühring, der Sprengmeister, vor Ort gegenüber der MZ: Im Sprengstoffrecht stehe lediglich, dass er vorher über die Sprengung informieren müsse - nicht wann. 

Schornstein muss Wohnungen weichen - Sanierung der Fläche steht an

Als Sprengmeister müsse er die Sicherheit gewährleisten. Und da im Falle der Schornstein-Sprengung keine wirkliche Gefahr bestanden habe, hätte er den Anwohnern nicht einmal Bescheid sagen müssen, so Bühring. Er hat es trotzdem getan, „24 Stunden vorher“, wie er sagt. Besitzer des Grundstücks ist die „Knauerhase Verwaltungs GmbH“. Das Unternehmen hat das einstige Industriegelände erworben, auf dem später ein Wohngebiet entstehen soll, sagt Henri Knauerhase.

Zunächst werde aber erst einmal die Fläche saniert und erschlossen. Zukünftig sollen dann Einfamilienhäuser darauf stehen. Nach seinem persönlichen Bezug zur Stadt gefragt, sagt Henri Knauerhase: „Wir sind Hallenser.“ Bei der Investition ins Brachland in Halles Norden gehe es auch darum, „Dölau schöner zu machen“. (mz)

Der Schornstein fiel, wie er fallen sollte. Er hat Platz gemacht für neue Häuser.
Der Schornstein fiel, wie er fallen sollte. Er hat Platz gemacht für neue Häuser.
Denny Kleindienst