"Schließung geeignet und erforderlich" "Schließung geeignet und erforderlich": Eilantrag von Spielhallenbetreibern abgelehnt

Halle (Saale) - Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hat den Eilantrag einer Betreiberin von zwei Spielhallen in Halle abgelehnt. Die Landesregierung hat alle Spielhallen in Sachsen-Anhalt geschlossen, um die weitere Verbreitung des Coronavirus zu stoppen. Die Spielhallen-Betreiber wollten nun erreichen, dass diese Anordnung aufgehoben wird.
„Die Schließung der Spielhallen sei geeignet und erforderlich, um das legitime Ziel der Vermeidung von neuen Infektionsketten zum Schutz von Leben und Gesundheit zu erreichen“, heißt es in der Begründung des OVG. Auch stehe die Schließung in einem angemessenen Verhältnis zu dem hiermit verbundenen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit. Zudem würden die Folgen für die Betreiber von Spielhallen dadurch gemildert, dass Corona-Hilfen für betroffene Unternehmen geschaffen wurden, die über bestehende Unterstützungsprogramme deutlich hinausgingen.
Auch eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Spielhallen sei mit der Regelung nicht verknüpft. Die unterschiedliche Behandlung von Spielhallen und den weiterhin geöffneten Geschäften, Einkaufszentren, Friseuren, Nagelstudios und Sonnenstudios sei von sachlichen Gründen getragen und gerechtfertigt. (mz)


