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Tiere und Natur durch Trockenheit in Gefahr Saalekreis verbietet Wasserentnahme aus Seen und Flüssen

Die Lage sei dramatisch, meint die Kreisverwaltung. Zwischen 8 und 18 Uhr ist es jetzt auch untersagt, Brunnen anzuzapfen. Das gilt auch für Privatpersonen.

Von Dirk Skrzypczak Aktualisiert: 13.07.2022, 18:45
Nur für die Landwirtschaft gibt es eine Ausnahme. Bauern dürfen auch weiterhin Oberflächengewässer anzapfen.
Nur für die Landwirtschaft gibt es eine Ausnahme. Bauern dürfen auch weiterhin Oberflächengewässer anzapfen. Foto: Steffen Schellhorn

Halle (Saale)/Merseburg/MZ - Angesichts der Trockenheit verbietet der Saalekreis ab sofort die Wasserentnahme aus Seen, Flüssen und Teichen. Auch dürfen Brunnen zwischen 8 und 18 Uhr nicht mehr genutzt werden, um etwa Grünanlagen wie Sportplätze aber auch private Rasenflächen zu wässern. Eine Ausnahme gilt nur für landwirtschaftliche Betriebe. „Die Sparmaßnahmen sollen das weitere Absinken des Grundwasserstandes verhindern beziehungsweise verringern“, teilte die Kreisverwaltung am Mittwoch mit.

Trockenheit sorgt für niedrigere Pegelstände

Anhaltende Trockenheit und geringer Niederschlag würden für immer niedrigere Pegelstände in Seen, Teichen, Flüssen und Bächen des Saalekreises sorgen. Mehrere aufeinanderfolgende niederschlagsarme Jahre hätten verhindert, dass sich Grund- und Oberflächengewässer erholen konnten. Diese Situation verschärfe sich zunehmend. „Nicht nur Ackerflächen, Bäume und Nutzpflanzen sind von der Trockenheit bedroht, sondern auch alle Lebewesen an und in Gewässern.“ Aus diesem Grund habe man eine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme erlassen, die von diesem Donnerstag bis zum 30. September gelte.

So ist nicht nur die Wasserentnahme durch den Einsatz technischer Geräte wie Pumpen verboten, sondern auch jegliche Wasserentnahme aus Oberflächengewässern, um etwa Grün- oder Parkanlagen zu gießen. Das gelte auch für jene Nutzer, die eigentlich eine wasserrechtliche Genehmigung dafür haben.

Auch private Grundstücksbesitzer sind von den Verboten betroffen, die jetzt ihre Brunnen zwischen 8 und 18 Uhr nicht anzapfen dürfen. „Es ist erwiesen, dass zu dieser Jahreszeit bei der Beregnung ein Großteil des Wassers verdunstet. Diese ineffiziente Wasserverwendung führt dazu, dass das Grundwasser übermäßig belastet wird, der Gewässerbenutzer jedoch keinen hohen Nutzen hat“, so der Kreis. Zu verdunstungsärmeren Tageszeiten sei die Bewässerung über Brunnen weiter erlaubt. Der Kreis geht davon aus, dass es ab 30. September eine Nachfolgeregelung geben muss.