Rettung für alte Garagen Rettung für alte Garagen: Stadt Halle wird Pachtverträge nicht kündigen

Halle (Saale) - Die Stadt Halle wird die Grundstückspachtverträge mit den Garagengemeinschaften in Halle-Neustadt unverändert fortführen. Das teilte die Stadt am Dienstag mit. Die bis zum 31. Dezember 2019 befristeten Pachtverträge beinhalten zwar eine Option zur Kündigung, doch davon will die Stadt keinen Gebrauch machen.
„Für Garagengemeinschaften ergeben sich damit auch über den 31. Dezember 2019 hinaus keine Änderungen, die Verträge werden fortgeführt und verlängern sich automatisch – vorausgesetzt, die Gemeinschaft selbst möchte an ihrem Vertrag festhalten“, heißt es in der Mitteilung. „Für die Garagengemeinschaften besteht damit langfristig Planungssicherheit“, sagt Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos).
Eine Ausnahme
Eine Ausnahme bilde die Garagenanlage am Rennbahnring; die dort aufgrund der geplanten Lärmschutzwand-Sanierung des Landes ausgesprochene Kündigung werde von der Stadt noch einmal geprüft.
Ein Blick zurück: In der Einwohnerfragestunde im Stadthaus am 28. März 2018 hatten Vertreter von Garagengemeinschaften über Unsicherheiten bei zahlreichen Mitgliedern aufgrund der Kündigungsklausel informiert. Die Verwaltung hatte daraufhin eine schnelle Prüfung zugesagt. Auf Grundlage des Schuldrechtsanpassungsgesetzes hat die Stadt in Halle-Neustadt mit 19 Garagengemeinschaften Grundstückspachtverträge abgeschlossen; diese umfassen rund 6.100 Garagen an 17 Standorten. Die Garagen befinden sich im Eigentum der Nutzer, der Grund und Boden im Eigentum der Stadt Halle. (mz)