Prozess um Pascha- und Bierbörsenpleite Prozess um Pascha- und Bierbörsenpleite: Hohe Geldstrafe für Diskochef

Halle (Saale) - Im Prozess um die halleschen Pleite-Diskos Bierbörse und Pascha ist der De-Facto-Chef der Betreiber-GmbH zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Die Strafkammer am Landgericht Halle sah es als erwiesen an, dass sich der 41-Jährige der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung und Untreue schuldig gemacht hatte. Unter seiner Führung waren die ehemals lukrativen Diskotheken im halleschen Charlottencenter in die Zahlungsunfähigkeit gerutscht. Die beiden Mitangeklagten, der Co-Geschäftsführer und der Sicherheitschef, wurden vom Gericht freigesprochen.
Der hallesche Diskoprozess hatte für Schlagzeilen gesorgt, weil die drei Männer eine 34-jährige Tresenkraft als Strohfrau in ihrer neugegründeten Betreiber-GmbH eingesetzt hatten. Die damalige Studentin stand offiziell als Geschäftsführerin auf dem Briefkopf der GmbH, als die Firma den Diskokomplex 2012 übernahmen. „Doch ich hatte keinerlei Befugnisse, hatte keinen Zugriff auf die Bücher und das Konto“, sagte sie zu Prozessbeginn. Tatsächlich führte der nun verurteilte De-Facto-Chef die Geschäfte im Hintergrund. Dennoch haftete die Frau mit ihrer Unterschrift auf den Verträgen – heute steht sie bei einer Reihe von Brauereien mit Hunderttausenden Euro in der Kreide. Das Verfahren gegen sie wurde nach wenigen Prozesstagen auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Als erwiesen gilt, dass der 41-jährige Verurteilte monatelang seine Mitarbeiter nicht bezahlte und 16.000 Euro des Firmengeldes bei Online-Pokerspielen verzockte. Zudem verschleppte er die Insolvenz der GmbH über mehrere Monate. „Es gab niemanden in der Firma, der die wirtschaftliche Kompetenz zur Führung hatte“, hatte er vor Gericht gesagt. In den Anfangsjahren ab 2007, unter dem ursprünglichen Betreiber, hatten die Diskos jährlich eine Million Euro Umsatz gemacht.