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Polizei-Einsatz in Halle Polizei-Einsatz in Halle: Statt Tierheim: 53-Jähriger tötet eigenen Hund

Von Jan Schumann 18.03.2015, 06:20
Der Schriftzug Polizei auf einem Einsatzfahrzeug.
Der Schriftzug Polizei auf einem Einsatzfahrzeug. DPA/Symbol Lizenz

Halle (Saale) - Als der Mann kurz vor Mitternacht zum Telefon greift und den Notruf wählt, liegt sein Hund schon zwei Stunden tot in der Wohnung. Über die Polizeileitung beichtet er den Beamten die Bluttat an seinem Schäferhund-Mischling. Minuten nach dem Telefonat rollen die alarmierten Streifenwagen in die Schmiedstraße. Betrunken gibt der 53-jährige Hallenser den Polizisten zu verstehen: Lieber tötet er seinen Hund, als ihn ins Tierheim zu geben.

So schildern die Polizisten den Einsatz in der Nacht zum Mittwoch nahe dem Lutherplatz. Mit einem Messer hatte der Hunde-Halter seinem Tier in der Wohnung das Leben genommen - offenbar handelte er aus Verzweiflung.

Halter müssen Führungszeugnis oder Wesenstest für den Hund vorlegen

Denn nach Angaben der Stadtverwaltung hatte der 53-Jährige Tage zuvor ein Schreiben aus dem Ordnungsamt bekommen. Darin stellten Behördenmitarbeiter die Forderung, er solle seinen Vierbeiner abgeben. Hintergrund: Nach einem Biss-Vorfall im Jahr 2014 war der Schäferhund-Mischling als gefährlich eingestuft worden. In einem solchem Fall müssen Hundehalter Dokumente wie Führungszeugnis oder Wesenstest für den Hund vorlegen - doch der 53-Jährige blieb säumig. Das bestätigte Tobias Teschner, Leiter des Fachbereichs Sicherheit, auf MZ-Nachfrage. Die Fristen verstrichen, das Amt forderte die Abgabe des Tieres. Aus Verzweiflung griff der Mann am Dienstag zur Klinge.

„Wir ermitteln nun gegen den Mann wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz“, sagte Polizeisprecherin Lisa Wirth. Dies ist kein Delikt, das hallesche Polizisten alltäglich beschäftigt. 27 Tierschutz-Verstöße listet die hallesche Polizeistatistik für das Jahr 2014 auf, darunter fallen auch Tierquälerei und unsachgemäße Haltung. Das Tierschutzgesetz sieht für die Tötung eines Wirbeltieres „ohne vernünftigen Grund“ im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor.

„Das ist der richtige Schritt zum Schutz des Tieres“

Doch die Polizei ermittelt nach dem nächtlichen Einsatz in der Schmiedstraße nicht nur wegen der Tötung des Hundes gegen den 53-Jährigen. Die Beamten, die er rief, empfing er aggressiv. Er beleidigte die Ermittler und versuchte, sie zu schlagen. Die Polizisten legten dem Mann kurzzeitig Handschellen an, um sich zu schützen, berichtete Polizeisprecherin Lisa Wirth. Ein zweiter Schäferhund-Mischling, der sich in der Wohnung befand, wurde von den Polizisten in das Hallesche Tierheim in der Steffenstraße gebracht. „Das ist der richtige Schritt zum Schutz des Tieres“, kommentierte Marlis Koser vom Tierschutz Halle. So grausam die Tat sei - es handele sich um einen Einzelfall in Halle.

„Dennoch nehmen wir das Veterinäramt in die Pflicht, hoffen auf ein Tierhaltungsverbot gegen den Mann“, sagte Koser. Eigentlich sei die Rechtslage klar, so die Tierschützerin: Wer sein Haustier tötet, soll kein weiteres halten dürfen. Doch „Gummiparagrafen“ würden eine Durchsetzung der Verbote häufig verhindern. 2014 stellte die Stadtverwaltung 48 Bescheide aus, in denen Hundehalter aufgefordert wurden, ihr Tier abzugeben. (mz)