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Plädoyers im Halle-Prozess Plädoyers im Halle-Prozess: "Sie haben ihn qualvoll hingerichtet!"

01.12.2020, 10:21
Halle, am 9. Oktober 2019: Polizisten sichern den Tatort, nachdem Stephan B. den Kiez-Döner angegriffen und dort den 20-jährigen Kevin Schwarze erschossen hatte.
Halle, am 9. Oktober 2019: Polizisten sichern den Tatort, nachdem Stephan B. den Kiez-Döner angegriffen und dort den 20-jährigen Kevin Schwarze erschossen hatte. dpa

Magdeburg - Im Prozess um den rechtsterroristischen Anschlag auf die Synagoge in Halle haben die Anwälte der Eltern eines der beiden Getöteten gefordert, den Angeklagten für den Rest seines Lebens einzusperren. „Sie haben einer Mutter auf ekelhafteste und perverseste Weise ihr Kind genommen“, sagte am Dienstag der Anwalt der Mutter des jungen Mannes, den der Attentäter in einem Döner-Imbiss getötet hatte.

„Sie haben ihn nicht nur erschossen, Sie haben ihn qualvoll hingerichtet“, stellte der Anwalt des Vaters von Kevin Schwarze in Richtung des Angeklagten fest. „Er hat Sie angefleht, Sie haben zwei mal auf ihn geschossen.“ Der Angeklagte nahm die Schlussvorträge regungslos hin.

Am 9. Oktober 2019 hatte ein Terrorist versucht, 51 Menschen zu töten, die in der Synagoge von Halle den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten. Er scheiterte an der massiven Tür, erschoss daraufhin die Passantin Jana Lange und später in einem Döner-Imbiss Kevin Schwarze. Auf der anschließenden Flucht verletzte er weitere Menschen.

Der Prozess läuft seit Juli vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg, aus Platzgründen findet er jedoch in Magdeburg statt. Der 28-jährige Deutsche Stephan B. hat die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen und antifeministischen Verschwörungstheorien begründet.

Terroranschlag von Halle: Kevin Schwarze bekam kurz vor seinem Tod einen Ausbildungsplatz

Das Opfer Kevin Schwarze war mit einer geistigen Behinderung geboren worden. Die Anwälte der Eltern erinnerten in ihren Plädoyers daran, wie sich der junge Mann trotz aller Schwierigkeiten einen Platz in der Gesellschaft erkämpft habe. Erst kurz vor seinem Tod hatte der 20-Jährige einen Ausbildungsplatz bekommen.

„Das alles hätten Sie auch gekonnt. Stattdessen saßen Sie in Ihrem Kinderzimmer“, sagte einer der Anwälte an die Adresse des Angeklagten. „Sie haben gar nichts erreicht!“ Balliet hatte nach seinem Abitur weder ein Studium noch eine Ausbildung abgeschlossen und seine Zeit bei Mutter und Vater verbracht. (dpa)