Pleite für Saalekreis Petersberg im Saalekreis: Kommunalwahl muss wiederholt werden.

Halle (Saale)/Petersberg - Hannelore Meyer macht einen zufriedenen Eindruck. Sie hat gemeinsam mit einer anderen Einwohnerin von Petersberg erreicht, dass die Kommunalwahl in dem Saalekreis-Ort für ungültig erklärt wird - zwei Jahre nach der eigentlichen Abstimmung.
„Mir war wichtig, diese Sache durchzuziehen bis zu einem endgültigen Urteil. Es ging mir um Gerechtigkeit“, sagt die 59-Jährige. Dieses Urteil liegt nun vor. Die Wahl muss wiederholt werden. Und das nur wegen eines kleinen Formfehlers.
„Ich habe bereits vor zwei Jahren darauf hingewiesen, dass eine Wählervereinigung mehr Kandidaten aufgestellt hat als erlaubt“, sagt Meyer, die damals selbst bei der Wahl angetreten war. „Aber meine Warnung hat offenbar niemand ernst genug genommen.“
Nach der Abstimmung reichte sie Klage ein. Allein zwei Verfahren gab es am Verwaltungsgericht in Halle, zuletzt urteilte sogar das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg - in letzter Instanz.
„Wir haben natürlich während dieser Zeit auch in der Familie diskutiert.“ Eine Rechtsschutzversicherung wäre nicht eingesprungen, Hannelore Meyer wollte ohne Rechtsanwalt auskommen, arbeitete sich in die komplizierte Kommunalverfassung ein. „400 Euro hat mich das Ganze gekostet, aber das Geld bekomme ich wieder“, so Meyer.
Hohe Kosten
Für den Petersberger Bürgermeister Ulli Leipnitz steht fest, dass er jetzt nicht mehr um Neuwahlen herumkommt. Er hatte im Auftrag des Gemeinderates Widerspruch gegen ein erstes Urteil eingelegt, nun hat er keine rechtlichen Möglichkeiten mehr.
„Es ist völlig unklar, ob der Fehler bei der Wahl überhaupt praktische Konsequenzen gehabt hat“, so Leipnitz. Stattdessen verweist er auf die hohen Kosten, die eine Neuwahl mit sich bringt.
Für das Oberverwaltungsgericht zählte dieses Argument nicht - auch nicht für Hannelore Meyer. „Was da passiert ist, ist doch ungerecht und nicht redlich. Das musste doch korrigiert werden“, sagt Meyer, die auf der CDU-Liste kandidiert hatte, aber zu wenig Stimmen bekam, um auf einen Sitz im Gemeinderat zu hoffen. „Das hatte aber nichts mit meiner Klage zu tun.“
Zweite Klägerin selbst Kandidatin
Auch die zweite Klägerin gegen die Wahl war selbst als Kandidatin angetreten - für die Piratenpartei. Ihr Anwalt Jakob Simon geht im Gegensatz zu Bürgermeister Leipnitz sehr wohl davon aus, dass durch den Fehler die Zusammensetzung des Gemeinderates verfälscht wurde.
„Die Wahleinsprüche meiner Mandantin wurden damals einfach weggedrückt. Das war sicherlich ein Grund, vor Gericht zu ziehen“, sagte Simon.
Das Ziel seiner Mandantin - also Neuwahlen - seien nun mit dem Urteil aus Magdeburg erreicht. Aber: „Natürlich ist es frustrierend, wenn sich ein Prozess so lange hinzieht und in dieser Zeit ein Gemeinderat arbeitet, der gar nicht legitimiert ist.“
Bürgermeister Ulli Leipnitz nennt eine Frist von drei Monaten, in denen die Wahl erneut angesetzt werden muss. „In der Regel wählen doch die Leute diejenigen, die sie kennen“.
Er rechnet kaum damit, dass sich das Ergebnis sehr von dem vor zwei Jahren unterscheidet. Nur eines ist neu: die AfD. „Die könnten von der Neuwahl nun tatsächlich profitieren.“ (mz)
