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MZ-Fotograf legt Prüfung in Halle/Oppin ab MZ-Fotograf legt Prüfung in Halle/Oppin ab: So macht man einen Drohnen-Führerschein

Von Nikta Vahid-Moghtada 08.07.2015, 11:19
Fast wie bei der Fahrschulprüfung: Reiner Scherbel vom Modellflugverein Halle/Oppin gibt dem MZ-Fotografen Andreas Stedtler genaue Anweisungen.
Fast wie bei der Fahrschulprüfung: Reiner Scherbel vom Modellflugverein Halle/Oppin gibt dem MZ-Fotografen Andreas Stedtler genaue Anweisungen. Jens Schlüter Lizenz

Halle (Saale) - „Sehen Sie das Auto? Das spionieren Sie jetzt mal aus!“ Reiner Scherbel ist Vorsitzender des Modellflugvereins Halle/Oppin und nimmt auf dem dortigen Flugplatz die Drohnenprüfung von MZ-Fotografen Andreas Stedtler ab. „Ich fühle mich ja wie bei der Führerscheinprüfung“, sagt dieser und lacht. Stedtler wirkt nervös. Am Ende der Prüfung wird ihm Reiner Scherbel mit einem Augenzwinkern sagen: „Sie müssen etwas gefühlvoller steuern, nicht so ruckartig. Aber das war bestimmt nur die Aufregung, das ist klar.“

Und er wird seinem Prüfling einen DIN-A-4 großen Ausdruck in die Hand drücken, mit dem Andreas Stedtler künftig auf die Jagd nach dem perfekten Luftbild gehen darf. Zusätzlich braucht er eine Aufstiegserlaubnis für seine Drohne. Diese erhält Andreas Stedtler – zumindest für das Land Sachsen-Anhalt – nach bestandener Prüfung vom zuständigen Sachbearbeiter Uwe Nitz vom Landesverwaltungsamt. „Werden Drohnen gewerblich genutzt, ist eine Aufstiegserlaubnis notwendig“, sagt Nitz. Werden sie hingegen nur zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung genutzt, ist der Aufstieg erlaubnisfrei - „vorausgesetzt die Drohne wiegt maximal fünf Kilogramm und läuft ohne Verbrennungsmotor“. Zu Flugplätzen müsse immer ein Mindestabstand von 1,5 Kilometern eingehalten werden. Uwe Nitz warnt: „Auch ein Freizeitflug kann zum Beispiel leicht mit dem Recht auf Privatsphäre kollidieren.“

Die unbemannten Flugobjekte sind der breiten Öffentlichkeit spätestens seitdem die USA die Drohnen für Angriffe im Nahen Osten nutzen bekannt. Was viele nicht wissen: Die Technik wurde aber bereits vor dem Zweiten Weltkrieg entwickelt. Die Bundeswehr besitzt seit Jahren mehrere Hundert Drohnen, die jedoch ausschließlich zur Aufklärung dienen.

In der zivilen Luftfahrt werden die unbemannten Luftfahrtsysteme zunehmend auch von Medien genutzt, die besondere Luftaufnahmen machen wollen.

Zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung gelten für Drohnen auch die allgemeinen Regelungen über Flugmodelle. In diesem Fall ist der Aufstieg von den sogenannten „unbemannten Luftfahrtsystemen“ grundsätzlich erlaubnisfrei. Doch das gilt nicht für alle Flugobjekte: Einer Erlaubnis bedürfen Modelle mit mehr als fünf Kilogramm Gesamtmasse, mit Verbrennungsmotoren in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten und alle Flugmodelle in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen sowie auf diesen selbst. Das Landesverwaltungsamt dient als zuständige Luftfahrtbehörde. Die allgemeine Erlaubnis gilt nicht für Menschenansammlungen, Unglücksorte bzw. Katastrophengebiete. Dafür müssen gesonderte Genehmigungen eingeholt werden. Werden Menschen fotografiert, müssen die ihre Einwilligung vor einer Veröffentlichung geben. Eine Aufstiegserlaubnis ist bereits seit 2010 erforderlich.

Wird das Gerät, wie im Fall von Andreas Stedtler, gewerblich genutzt, gelten Sonderbestimmungen. „Dieser Bereich hat in den letzten Jahren stark zugenommen“, sagt Uwe Nitz vom zuständigen Landesverwaltungsamt. Um eine gewerbliche Aufstiegserlaubnis zu erhalten, benötige man neben einer Haftpflichtversicherung auch den Nachweis zur Befähigung, das Gerät bedienen zu können sowie ein Prüfprotokoll, das auch einen Theorieteil einschließt, so Uwe Nitz. Dieser beinhalte Fragen zu Datenschutz, Privatbesitz und Persönlichkeitsrechten. „Menschenmassen dürfen nicht überflogen, das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz muss vom Piloten immer gewahrt werden.“

Autopilot bringt Drohne nach Hause zurück

Andreas Stedtler will die Bilder, die er mit seiner Drohne schießt, natürlich auch gewerblich nutzen und steht daher neben seinem Prüfer Reiner Scherbel, den Joystick mit anmontiertem iPad in der Hand und steuert sein 1500-Euro-teures, kleines weißes „unbemanntes Luftfahrtsystem“ (kurz: UAS) durch die Oppiner Luft. Die Drohne umkreist den Pkw. „Machen Sie jetzt mal ein Foto von vorne, damit wir sehen können, ob jemand im Auto sitzt“, lautet die nächste Anweisung von Reiner Scherbel. Andreas Stedtler überlegt kurz, lässt seine Drohne einige Meter geradeaus fliegen und dann weiter nach oben steigen.

Per Fingertipp auf seinen Tablet-PC löst er, wie bei einer Handykamera, das Foto aus. Eine 12-Megapixel-Kamera verbirgt sich am Bauch seiner „DJI Phantom 3 Professional“ – „die beste Foto-Drohne, die es momentan auf dem Markt gibt“, sagt der Fotograf, aktiviert den sogenannten „Fail-Safe-Modus“ und lässt die elektrisch betriebene Propellermaschine im Automodus zurückkehren. Wie das funktioniert? „Gleich zu Beginn wird ein sogenannter ‚Homepunkt‘ festgelegt. Sollte während des Fluges zum Beispiel der Funkkontakt abbrechen, dann kommt die Drohne automatisch zu diesem Punkt zurück.“

Maximal 100 Meter darf Stedtler sein UAS in die Luft steigen lassen. Natürlich braucht der Pilot, genauso wie ein Autofahrer, eine Versicherung für sein Gefährt. 400 Euro pro Jahr blättert Stedtler dafür hin. Drohnen, die mehr als fünf Kilogramm wiegen, benötigen nicht nur eine Sondergenehmigung, sondern auch eine zusätzliche Versicherung: „Sie können sich ja vorstellen, was passiert, wenn Ihnen so ein Ding auf den Kopf fällt“, sagt Scherbel.

Nahaufnahmen von Personen sind Tabu

Um seine Flugerlaubnis zu erhalten, musste Andreas Stedtler auch Wissensfragen beantworten. „Alles was ländlich und unbewohnt ist, kann man überfliegen“, weiß er, doch dürfe er beispielsweise nie über Personengruppen fliegen und vor allem nie zu nahe an Personen oder Gegenstände herankommen.

Mit einer App auf seinem iPad kann Stedtler alle Vorgänge der Drohne genau steuern und überprüfen: Neben Akku-Stand, Geschwindigkeit und Flughöhe auch alle Funktionen der hochauflösenden Kamera, die an der Unterseite der Drohne hängt. „Alles ist manuell einstellbar, ich könnte sogar Langzeitbelichtungsaufnahmen bei Nacht machen – wenn ich die Drohne nachts fliegen lassen dürfte.“ (mz)

Drohne und Kamera werden per iPad gesteuert.
Drohne und Kamera werden per iPad gesteuert.
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