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Fotos auf USB-Stick gefunden Missbrauchsprozess in Halle: 52-Jähriger filmte Missbrauch von Stieftöchtern

Von Oliver Müller-Lorey 21.09.2018, 10:03

Halle (Saale) - Dem beherzten Handeln einer Zeugin verdanken es zwei junge Frauen, dass ihr mutmaßlicher Peiniger seit Donnerstag vor dem Landgericht Halle steht. Im Com-Center an der Merseburger Straße hatte sie Ende des Jahres einen USB-Stick gefunden und sich zu Hause dessen Inhalt angeschaut. Der musste ein Schock für die Frau gewesen sein: Auf dem Datenträger, so geht es aus der Anklage hervor, befanden sich vier Fotos, die den 52-jährigen Angeklagten beim Oralverkehr mit seiner Stieftochter zeigen. Der Angeklagte soll sie selbst angefertigt haben. Weil sich die Finderin mit dem Daten-Stick an die Polizei wendete, kam es nun zur Anklage.

Angeklagter soll Stieftochter missbraucht und die Taten gefilmt haben

Der Mann ist seit dem Jahr 2013 mit seiner Noch-Ehefrau zusammen, die zwei Mädchen mit in die Beziehung brachte. Das eine ist 1999, das andere 2005 geboren. Im Laufe der Beziehung soll sich der Mann zunächst an der älteren Stieftochter vergangen haben. Zum Tatzeitpunkt im Jahr 2016 war sie 16 beziehungsweise 17 Jahre alt. Im Wohnzimmer soll er ihr befohlen haben, sich auszuziehen, woraufhin er sie missbraucht haben soll.

Später soll er ihr auch in anderen Räumen der gemeinsamen Wohnung befohlen haben, sich auszuziehen und ihn oral zu befriedigen. „Als sich das Mädchen weigerte, zog er ihr an den Haaren und zwang sie mit Gewalt. Dabei filmte er die Tat mit dem Handy“, heißt es in der Anklage.

Später soll er auch das jüngere Mädchen missbraucht haben 

Später soll er dem Mädchen auch in der Küche die Hose heruntergezogen, dann aber von ihm abgelassen haben, als die Mutter den Raum betrat. Ob sie von dem Missbrauch wusste, ist unklar.

Ab Jahreswechsel 2016/2017 soll der Angeklagte dann die jüngere Tochter missbraucht haben. Dafür soll er ihr Pornofilme gezeigt und sie in andere Örtlichkeiten geführt haben. So sollen Taten unter anderem in der Wohnung der Großmutter geschehen sein, nachdem die Seniorin ins Pflegeheim kam. Auch das Kinderzimmer des Mädchens und die Garage des Mannes sollen bis ins Frühjahr 2018 hinein Tatorte gewesen sein.

Im Zuge dieser insgesamt 22 Taten sollen auch die vier Fotos entstanden sein, die der Mann auf dem USB-Stick abgespeichert haben soll.

Angeklagter äußert sich unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Am Donnerstag erklärte der Anwalt des mutmaßlichen Täters, dieser wolle sich nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu den Vorwürfen äußern. Als Druckmittel setzte der Anwalt dafür auch die Kinder ein. Würde die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen, werde sein Mandant kein Wort sagen, und dann müssten die Kinder aussagen - daran könne doch niemandem gelegen sein, sagte der Verteidiger.

Tatsächlich schloss die Richterin die Öffentlichkeit nach Verlesung der Anklage aus. Zu den Aussagen des Angeklagten ist deshalb nichts bekannt. Das Verfahren wird fortgesetzt. Dann sollen auch die Mutter und Polizisten als Zeugen gehört werden. (mz)