Wohnen in Halle Mieterrat Halle fordert die Änderung des neuen Mietspiegels
Der Mieterrat Halle nennt den neuen Entwurf eine Mogelpackung. Die Stadt widerspricht. Am Mittwoch stimmt der Stadtrat ab.

Halle (Saale)/MZ - Rund 103.000 Wohnungen werden in Halle zu Wohnzwecken vermietet. Für die Erstellung des neuen Mietspiegels wurden etwa 12.000 davon zufällig ausgewählt und von 8.800 Haushalte kamen dann auch Datenläufe zurück. Daraus wurden wiederum 4.383 Ergebnisstichproben ausgewählt.
Von einer „sehr guten Datengrundlage“ spricht Martin Möller vom Hamburger Institut „Analyse und Konzepte“, das mit der Erstellung des neuen halleschen Mietspiegels beauftragt wurde. Diese Wohnungen, die sich auf das gesamte Stadtgebiet verteilen, waren maßgeblich für die anschließend erfolgte Berechnung der ortsüblichen Mieten in Halle.
Dass darunter aber auch Wohnungen zu finden sind, bei denen der Staat die Miete zahlt, indem er die Kosten der Unterkunft (KdU) übernimmt, wird vom Mieterrat Halle scharf kritisiert. Der Vereinsvorsitzende Peter Scharz lehnt daher den Mietspiegel in seiner jetzigen Vorlage ab, nennt ihn „eine Mogelpackung“ und fordert eine komplette Herausnahme aller KdU-Wohnungen aus dem Mietspiegel.
Gleiche Richtwerte für Kosten der Unterkunft im ganzen Stadtgebiet
Was ist das Problem? Seit Jahren kritisiert der Mieterrat zum einen, dass die Richtwerte für die Finanzierung von Sozialwohnungen für das ganze Stadtgebiet gelten und – anders als in einem Mietspiegel - die Lage keine Rolle spielt.
So wird laut geltenden Richtwerten bei einer bis zu 50 Quadratmeter großen Wohnung für eine Person eine angemessene Brutto-Kaltmiete von 345 Euro angesetzt und bei einer 90-Quadratmeter-Wohnung für fünf Personen eine Brutto-Kaltmiete von 708,30 Euro – egal, ob sie in Neustadt oder im Paulusviertel liegt.
Zum anderen würden laut Mieterrat speziell große private Vermieter die Kosten der Unterkunft ausnutzen, um Wohnungen zu überteuerten Preisen zu vermieten.
„Das fällt nun allen Bürgern auf die Füße“
Rechtsanwalt und Stadtrat Johannes Menke (Fraktion Hauptsache Halle) nennt den Beispielfall aus einem Hochhaus am Bruchsee. Eine Familie habe dort in eine größere Wohnung umziehen wollen und sich an den Vermieter gewendet. Als dieser mitbekam, dass der Familie die Kosten der Unterkunft gezahlt werden, habe nicht mehr eine Kaltmiete von 5,25 Euro pro Quadratmeter gegolten, sondern auf dem Antrag zur Übernahme der Mietkosten hätten plötzlich 7,33 Euro gestanden.
Dem Bezieher von Transferleistungen sei das letztlich egal, so Menke. „Im Zusammenhang mit dem Mietspiegel fällt das nun aber allen Bürgern auf die Füße“, sagt Menke, weil verteuerte KdU-Mieten in die Berechnung der ortsüblichen Mieten eingeflossen seien.
Menke räumt aber auch ein, dass nicht jede Sozialwohnung zwangsläufig zum überhöhten Preis vermietet werden müsse.
19.000 Bedarfsgemeinschaften in Halle
Wie viel KdU-Wohnungen gibt es überhaupt in Halle? Nach Angaben der Stadt wurde, Stand Oktober 2023, für mehr als 19.000 Bedarfsgemeinschaften die Miete gezahlt. Das habe in diesem Jahr bisher Kosten von über 64 Millionen Euro verursacht, wobei ein Großteil davon Bund und Land zahlten, die Stadt aber noch gut 12 Millionen Euro.
Die Stadt erklärt, maßgeblich sei das aktuell gültige „schlüssige Konzept“ im Sozialrecht. Dem entsprechend seien in allen Lagen in Halle auch KdU-Unterkünfte vorhanden. Der Forderung des Mieterrates entgegnet die Stadt: „Es ist laut Mietspiegelverordnung rechtlich nicht zulässig, Wohnungen, die von Transferleistungshaushalten bewohnt werden, auszuschließen.“ Eine nochmalige Änderung des Mietspiegels sei zudem nicht geplant.
Laut Martin Möller könne man den Vorwurf auch umdrehen: Dass nämlich niedrige KdU-Sätze auch enthalten seien und den Mietspiegel nach unten verzerren. So wie nun verfahren wurde, „ist es genau richtig“, sagt er. An diesem Mittwoch stimmt der Stadtrat über den Mietspiegel ab.