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Landgericht Halle Landgericht Halle: Fehlplanungen und Mehrkosten bei Sanierung

Von Robert Briest 22.10.2016, 06:00
Der Eingang zum Landgericht Halle.
Der Eingang zum Landgericht Halle. imago stock&people

Halle (Saale) - Es gibt wohl wenig Gebäude, für welche die Bezeichnung „Justizpalast“ derart treffend ist, wie für das Landgericht Halle. Die Architekten des bis 1905 errichteten Baus am Hansering geizten weder bei der Dimensionierung noch bei den Verzierungen. Seit drei Jahren erstrahlt das Landgericht wieder in voller Pracht, nach dem es komplett überholt wurde. Doch diese Generalsanierung hat nun die Mitarbeiter des Landesrechnungshofes auf den Plan gerufen, die berufsbedingt eher ein Auge für die Ästhetik von Zahlen, denn von historischen Gebäuden haben.

In ihrem am Freitag vorgestellten Bericht kritisiert die Prüfbehörde Justiz- und Finanzministerium für eine Reihe von Mängeln und unnötiger Ausgaben bei der 2010 bis 2014 durchgeführten Sanierung. Dabei geht es etwa um späte Umplanungen, zu dünne Fenster und übertriebene Raumansprüche. So verfügt das Landgericht über 21 Gerichtssäle, allerdings, so moniert der Rechnungshof, nur über 13 Spruchkörper, also Einzelrichter oder Kammern. Die Räume würden deshalb nicht ausgenutzt. Die Prüfer kommen zur Einschätzung acht Gerichtssäle hätten es auch getan. Tatsächlich liege die maximale Auslastung der Räume bei nur 65 Prozent.

So hoch ist die Auslastung

Detlef Thiel, Sprecher des Justizministerium, weist diese Kritik zurück. „Unserer Meinung sind die Säle gut ausgelastet. Es gibt Zeiten, in denen die Auslastung deutlich über den 65 Prozent liegt. Und die Richter können ihre Sitzungen ja nicht im Café abhalten.“ Außerdem habe man mit dem Landgericht ein historisches Gebäude, in dem die Raumausstattung einfach schon vorgegeben sei. Damit habe man arbeiten müssen.

Die Historizität des Gebäudes sorgte auch dafür, dass es unter Denkmalschutz steht und die entsprechenden Behörden bei den Planungen ein Mitspracherecht hatten. Sie sorgten in Verbindung mit Sparüberlegungen unter anderem dafür, dass die großen Fensterfronten in den Treppenhäusern mit einer bleigefassten Einscheibenverglasung versehen wurden. Diese, kritisieren die Prüfer, biete allerdings nur eine schlechte Wärmedämmung.

Das empfiehlt der Rechnungshof

Die Folge sind Zugluft, höhere Heizkosten und die Bildung von Kondenswasser, das die Holzflügel und Rahmen der Fenster angreift. Der Rechnungshof empfiehlt den Ministerien deshalb, künftig auch Vorgaben des Denkmalschutzes kritisch zu hinterfragen.

Für Mehrkosten sorgten späte Umplanungen. Den Rechnungshof stört, dass das Justizministerium seine Wünsche, vor allem den gemeldeten Raumbedarf, nach Abgabe des ursprünglichen Bauantrag 2009 noch mehrfach überarbeitete, was einen erhöhten Verwaltungs- und Planungsaufwand zur Folge hatte.

Kostengrenze von 15,7 Millionen Euro

Thiel kann allerdings auch hierin nichts Ungewöhnliches erkennen. Schließlich hätten sich die Planungen über einen längeren Zeitraum hingezogen, in dem sich auch der Personalbestand des Gerichts und damit auch der Raumbedarf verändert habe. Dies habe man versucht zu berücksichtigen und deswegen noch umgeplant.

Früh aus den Planungen gestrichen wurde weitgehend das zweite Kellergeschoss. Um die vom Finanzministerium gesetzte Kostengrenze von 15,7 Millionen Euro nicht zu überschreiten, verzichtete man hier auf eine Trockenlegung. Die wäre aber nach Ansicht des Rechnungshofes notwendig gewesen im Feuchteschäden und auch eine Geruchsbelästigung zu vermeiden. Das Finanzministerium möchte dieses Problem durch Lüftung lösen. Nur wenn das nichts hilft soll, eine nachträgliche Abdichtung erfolgen. (mz)