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Kunstkrimi in Halle Kunstkrimi in Halle: Wurden Bilder des Malers Meinolf Splett bei Einbruch gestohlen?

Von Dirk Skrzypczak 12.03.2019, 15:30
Andreas Splett (links) und sein Anwalt im Gerichtssaal.
Andreas Splett (links) und sein Anwalt im Gerichtssaal. Silvio Kison

Halle (Saale) - Es ist eine Randnotiz im Kunstkrimi um die Werke des halleschen Malers Meinolf Splett, aber möglicherweise eine entscheidende. Seit seinem Tod vor zehn Jahren kümmert sich sein Sohn Andreas um Hunderte Arbeiten des Künstlers. Sie lagern seit Jahren auf dem Dachboden eines Gebäudes in der Ludwig-Wucherer-Straße. Doch seit mehreren Monaten hat Andreas Splett ein Problem: Es kommt an den Fundus nicht heran, da ein anderer Nutzer des Hauses die Türschlösser hat wechseln lassen.

Darf er das? Damit beschäftigt sich das Amtsgericht in Halle. Per einstweiliger Verfügung hatte das Gericht bereits angeordnet, dass Splett der Zugang zu gewähren ist. Dagegen hat die Gegenseite allerdings Widerspruch eingelegt. Ob er berechtigt ist, will das Gericht am 15. März verkünden.

Andreas Splett: „Die Bilder meines Vater sind nationales Kulturgut.“

„Die Bilder meines Vater sind nationales Kulturgut. Er hat sein Leben künstlerisch aufgearbeitet. Die Bilder sind bei Ausstellungen zu sehen. Ich verbinde mit ihnen keine wirtschaftlichen Interessen“, sagt Andreas Splett. Der Streit um den Zugang zum Lager zieht seine Brisanz aus gefälschten Bildern von Splett, die auf Auktionen und im Internet angeboten worden sind. In dem Fall ermittelt das Landeskriminalamt in Berlin. Andreas Splett glaubt, dass in das Lager in der „Luwu“ eingebrochen wurde.

Haben die Täter dort Bilder gestohlen, um sie später zu fälschen? „Ich halte das nicht für ausgeschlossen. Allerdings kann ich nicht sagen, ob und wenn ja was dort fehlt. Ich bekomme ja keinen Zutritt.“ Dass es sich bei den angebotenen Werken um Fälschungen handelt, habe er an der nachgeahmten Signatur seines Vaters auf den Bildern gesehen. „Ich habe quasi Kunst bei ihm studiert und erkenne sofort, wenn etwas nicht stimmt.“

Verworrene Miet- und Besitzverhältnisse rund um den angemieteten Lagerraum

Es sind verworrene Miet- und Besitzverhältnisse rund um den angemieteten Lagerraum, die die Aufklärung der Kunstfälschungen behindern. Der Gebäudekomplex wird von einer Gesellschaft, einer GbR, verwaltet. Sie ist auch Eigentümerin der Liegenschaft. Und diese GbR schloss zwei Mietverträge: mit einer Dentaltechnik GmbH und mit Andreas Splett. Beide Mieter dürfen sich den Dachboden seit 2014 teilen. Jahrelang hat diese Konstellation niemanden gestört. Im April 2018 gab es dann eine grundlegende Veränderung bei der Dentaltechnik.

Der bisherige Geschäftsführer - er ist auch Geschäftsführer der GbR, also des Vermieters - zog sich aus dem Unternehmen zurück. Und der neue Chef der Dentaltechnik, im April vor einem Jahr berufen, ließ in einer seiner ersten Amtshandlungen die Schlösser tauschen. „Zwar ruht die Produktion seit einem Jahr. Ich kann aber nicht gestatten, dass Dritte einen freien Zugang zum Haus haben. Auf dem Dachboden lagern Geschäftsunterlagen.

Im Keller, der nicht verschlossen ist, stehen Maschinen

Und im Keller, der nicht verschlossen ist, stehen Maschinen“, sagte der Geschäftsmann am Montag während der Verhandlung im Gericht. Seine Entscheidung richte sich nicht gegen Splett, sondern vor allem gegen ehemalige Mitarbeiter, die mit dem alten Boss die Firma verlassen hätten. Die Türen sind mit einem Code geschützt, den die Angestellten kennen.

Meinolf Splett, 1911 geboren, war ein hallescher Maler, Grafiker und anerkannter Kirchenkünstler. Er durchlebte zwei deutsche Diktaturen und entkam unter den Nationalsozialisten nur knapp der Todesstrafe. Sein Schicksal arbeitete er in vielen seiner Werke auf. Splett verstarb im Juli 2009.

Zwei Mieter, ein Objekt. Und nun? Der neue Dentaltechnik-Chef will diesen Zustand nicht dulden. Er unterbreitete Splett mehrere Angebote. So wolle er auf seine Kosten die Bilder in ein neues Lager in Halle bringen und bis zu drei Monate für die Miete aufkommen. Voraussetzung: Splett findet etwas neues. Vorschlag Nummer zwei: Die Geschäftsunterlagen werde er vom Dachboden räumen. In dieser Zeit könne Splett mit einer Voranmeldung und unter Begleitung eines Vertreters der Hausverwaltung oder eines Anwalts der Dentaltechnik jederzeit den Speicher betreten - so wie es auch derzeit schon möglich sei.

Doch Splett lehnte ab. Er will zu seinen Bildern, wann und wie er will und nicht erst das Besuchsrecht beantragen. In der Zwischenzeit sorgt er sich um den Zustand der Bilder. Und es bleibt die Frage zu klären, ob und in welcher Form der Nachlass seines Vaters in einen Kunstraub verwickelt ist. „Ich bin wütend“, schnaufte Splett im Gericht. (mz)

Meinolf Spletts Zyklus „Das Alte Testament“ war 2011 bei einer Ausstellung im Kunstforum zu sehen. Der Maler hat seine Anhänger.
Meinolf Spletts Zyklus „Das Alte Testament“ war 2011 bei einer Ausstellung im Kunstforum zu sehen. Der Maler hat seine Anhänger.
Repro/Bauer