Empörte Anwohner Kröllwitz Halle (Saale): Empörte Anwohner: Garagen sollen für Bauplatz weichen.

Halle - Kröllwitz, Lettiner Straße: Die idyllische Lage zwischen Villen, Kleingärten und dem alten Kröllwitzer Friedhof gehört zu den besten in der Stadt. Hier wohnt auch Wolfgang Wagner seit vielen Jahren gerne - doch derzeit ist er genervt: Er ist Eigentümer einer Garage, die nun abgerissen werden soll.
Streit um geplanten Bauplatz: Der Boden in Kröllwitz gehört der Stadt, die Garagen darauf den Nutzern
Die Garage aus DDR-Zeiten steht in einem Komplex mit insgesamt 56 Garagen, die zum Großteil Privatbesitz sind - aber der Grund und Boden, auf dem sie stehen, gehörte bislang der Stadt. Seit Dezember 2016 hat das Grundstück einen neuen Eigentümer: Sparkassenchef Jürgen Fox und dessen Ehefrau Dana.
„Ich habe seit 1994 einen Mietvertrag mit der Stadt. Darin steht, dass dieser schriftlich per Einschreiben gekündigt werden muss“, sagt Wagner. Doch das sei nie geschehen. Zwar habe er von Fox eine Kündigung erhalten: „Aber mit ihm hatte ich nie einen Mietvertrag“, sieht Wagner die Sache.
Auch andere Garageneigentümer seien verärgert und von der Kündigung überrascht. Andere, so Wagner, hätten gerne den Grund und Boden gekauft, um die Garagen zu halten - wenn dazu die Möglichkeit bestanden hätte. „Ich habe erst im Januar in einem Schreiben von Herrn Fox erfahren, dass dort Wohnhäuser errichtet und die Garagen abgerissen werden sollen“, so Wagner.
Der Abriss soll offenbar schon in Kürze geschehen: Übergabetermine sind für April vorgeschlagen.
Die Aufregung versteht Jürgen Fox indes nicht: In einer schriftlichen Stellungnahme betont er, dass er und seine Ehefrau das Grundstück als Privatpersonen in einem Bieterverfahren bei Wahrung aller in den städtischen Regularien verankerten Transparenz gekauft habe.
Zumindest einzelne Mieter der Garagen seien von der Stadt über den geplanten Verkauf informiert worden, auch seien einzelne Kündigungen von der Stadt ausgesprochen worden. „Bis heute liegt uns übrigens kein Widerspruch vor“, so Fox, der sich bei der rechtlichen Bewertung auf das Schuldrechtsanpassungsgesetz und das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz beruft. Und auch der Verband Deutscher Grundstücksnutzer sieht die Sache als rechtens an: „Seit 2007 darf ohne das Vorliegen besonderer Gründe gekündigt werden.
Wenn das Grundstück höherwertig bebaut wird, entfällt auch der Anspruch auf eine Entschädigung“, sagt Holger Becker, Pressesprecher des Verbandes. Und mit dem Kauf des Grundstücks gehe auch das Eigentum - also hier die Garagen - auf den Käufer über. Rechtliche Mittel gegen die Kündigung gebe es nicht.
Warum das städtische Grundstück in Kröllwitz verkauft wurde
Eine Grund für den Verkauf des ehemals städtischen Grundstücks nennt Stadtsprecher Drago Bock: „Um der großen Nachfrage nach Wohnraum im Stadtteil Kröllwitz zu entsprechen, hat die Stadt das Grundstück zum Verkauf angeboten. Mit Beschluss des Finanzausschusses im Dezember 2016 wurde über den Verkauf des Grundstückes abschließend entschieden.“ In einem Bieterverfahren sei das Grundstück verkauft worden, um „viele Kaufinteressenten zu erreichen und einen hohen Kaufpreis zu erzielen.“ Allerdings: Laut Bock gab es lediglich einen einzigen Bieter. Über die Höhe des Kaufpreises gibt die Stadt aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft. Eine Bauvoranfrage oder ein Bauantrag liege noch nicht
vor. (mz)