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Kindertagesstätte in Halle Kindertagesstätte in Halle: Kleidung von Dreijähriger fing Feuer

Von JAN MÖBIUS 05.12.2014, 10:51
Kerzen am Adventskranz
Kerzen am Adventskranz dpa Lizenz

Halle (Saale) - Fassungslosigkeit bei Eltern und Erziehern der halleschen Kindertagesstätte „Weltenbummler“ am Thüringer Bahnhof: Ein drei Jahre altes Mädchen hat dort schwere Brandverletzungen erlitten. Der Pullover des Kindes fing nach Angaben von Katja Raab, der Sprecherin des Kita-Trägers Jugendwerkstatt Frohe Zukunft, an einer brennenden Kerze Feuer. Mit Verbrennungen zweiten und dritten Grades wird das Mädchen in einer Klinik behandelt. Sein Zustand sei aber stabil, hieß es. Der Vorfall ereignete sich nach MZ-Informationen bereits am Montag. Gegen eine verantwortliche Erzieherin wird nun wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht ermittelt, bestätigte Polizeisprecherin Antje Hoppen.

Kleidung leicht entflammbar

Die brennende Kerze stand auf einem Adventskranz. Raab zufolge sei das Mädchen von einem anderen Kind gestoßen worden. „Daraufhin kam der Pullover mit der Kerze in Berührung“, so Raab gegenüber der MZ. Wegen seiner Beschaffenheit aus leicht entflammbarem Polyester habe das Kleidungsstück sofort gebrannt. „Die Erzieherin konnte die Flammen aber schnell löschen“, sagte Raab. Dennoch sind etwa 25 Prozent der Körperoberfläche des Kindes von den Verbrennungen betroffen. Vorwürfen gegen die verantwortliche Erzieherin tritt Raab entgegen: „Es handelt sich um einen Unglücksfall und eine Verkettung unglücklicher Umstände“, sagte die Sprecherin des Kita-Trägers.

Doch warum dürfen in einer Kita, in der es immer turbulent zugeht, überhaupt Kerzen angezündet werden? „Das ist grundsätzlich nicht verboten“, sagte Raab. Bei besonderen Anlässen - wie etwa der Adventszeit - dürften in den Kitas tatsächlich Kerzen brennen. Dabei müsse aber immer eine Aufsicht im Raum sein. „Das wird seit Jahrzehnten so in den Einrichtungen gehandhabt“, so Raab. Im Vorfeld einer Kita-Eröffnung werde das in einem Brandschutzkonzept für die Feuerwehr geregelt. Raab: „Ohne gibt es keine Betriebserlaubnis.“

In Kitas durchaus üblich

Der Sprecher der Unfallkasse Sachsen-Anhalt, Uwe Köppen, bestätigte gegenüber der MZ, dass es in den Kindereinrichtungen durchaus üblich sei, im Advent oder zu Geburtstagen Kerzen anzuzünden. „Es gibt weder ein Bundes- noch ein Landesgesetz, das den Umgang mit offenem Feuer in Kitas regelt“, sagte er. Die Entscheidung darüber liege bei den Trägern der Einrichtungen. Einen Bedarf, den Umgang mit Feuer in Kitas auf gesetzlichem Weg zu regeln, sieht Köppen aber nicht. „Die Kinder sollten allerdings mit pädagogischen Konzepten an den Umgang mit Feuer herangeführt werden“, meinte Köppen.

In Halle etwa kümmert sich unter anderem die Feuerwehr um dieses Thema. In der Saalestadt gibt es eine eigene Abteilung für die sogenannte Brandschutzerziehung. Die Mitarbeiter gehen in Kitas und Schulen und Vermitteln das Grundwissen auf spielerische Weise. „Das ist eine gute Basis“, sagte Köppen. Bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt sind alle Kinder - egal, ob sie bei einem freien Träger oder in einer städtischen Kita betreut werden - versichert.

Kerzenverbot in städtischen Kitas

Inzwischen hat die Jugendwerkstatt Frohe Zukunft nach Angaben von Sprecherin Katja Raab das Entzünden von Kerzen in allen ihren Einrichtungen untersagt. Ein Schritt, den der hallesche Eigenbetrieb Kindertagesstätten nicht gehen muss. In den kommunalen Einrichtungen sind Kerzen seit Jahren grundsätzlich untersagt. Wie in vielen Wirtschafts-Unternehmen auch.

Für das dreijährige Mädchen kommt das Kerzenverbot in ihrer Kita zu spät. Die Narben von den Brandverletzungen werden das Kind das gesamte Leben lang zeichnen. Sollte es gegen ihre Erzieherin zu einem Verfahren und zu einem Urteil kommen, drohen ihr bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. (mz)