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Keine Geisterrennen erlaubt Keine Geisterrennen erlaubt: Landesverwaltungsamt sagt nein zu Galopprenntag in Halle

Von Dirk Skrzypczak 18.05.2020, 10:10
Die Pferderennbahn in Halle. (Archivbild)
Die Pferderennbahn in Halle. (Archivbild) Silvio Kison

Halle (Saale) - Das Landesverwaltungsamt hat am Montagmorgen den Antrag des Rennvereins Halle abgelehnt, der am 22. Mai auf den Passendorfer Wiesen einen Galopprenntag unter Ausschluss der Öffentlichkeit – als Geisterrenntag – veranstalten wollte. „Die 5. Eindämmungsverordnung schließt Wettkämpfe aus“, heißt es in der Begründung.

Hygieneschutz nicht gewährleistet: Keine Wettkämpfe auf Passendorfer Wiesen

Zwar seien Tierbewegungen erlaubt, wenn sie dem Wohl der Pferde dienen, davon könne bei einem Renntag nicht die Rede sein. Außerdem sei nicht auszuschließen, dass sich die beteiligten Personen nicht doch zu nahe kommen und Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. Nach MZ-Informationen soll Dresden jetzt einspringen, damit der Termin gehalten werden kann.

Seit dem 7. Mai hatte es in Deutschland bereits mehrere Geisterrennen gegeben, die problemlos über die Bühne gingen. Durch die Internetwetten will der Deutschen Galoppsportverband als Veranstalter für Einnahmen sorgen, damit Jockeys, Trainer und Stallpersonal bezahlt werden können. In Deutschland leben etwa 3.000 Personen vom Galoppsport. (mz)