1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Halle
  6. >
  7. Justiz: Justiz: Merseburger wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht

Justiz Justiz: Merseburger wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht

Von SILVIA ZÖLLER 25.01.2013, 19:25
Dem 27-Jährigen wird vorgeworfen, an neun Missbrauchsfällen beteiligt gewesen zu sein. (SYMBOLFOTO: DPA)
Dem 27-Jährigen wird vorgeworfen, an neun Missbrauchsfällen beteiligt gewesen zu sein. (SYMBOLFOTO: DPA) dpa-Zentralbild

Halle (Saale)/MZ. - Neunmal, so die Staatsanwaltschaft Halle, soll ein 27-Jähriger aus Merseburg am sexuellen Missbrauch von kleinen Jungen beteiligt gewesen sein - darunter auch sein eigener, damals noch nicht ein Jahr alter Sohn. Zwischen 2004 und 2012 soll der Mann Jungen im Alter von elf bis 13 Jahren in die Wohnung eines Bekannten in Merseburg gelockt haben, wo sie sich teilweise gemeinsam an den Kindern vergangen haben und dies zum Teil auch gefilmt haben. Seit Freitag muss sich der Merseburger vor dem Landgericht Halle verantworten.

Der Mittäter ist indes bereits im Oktober letzten Jahres verurteilt worden - er muss sieben Jahre Haft absitzen. Im Ermittlungsverfahren hat der 27-Jährige ein weitgehendes Geständnis abgelegt. Ob er dies im Prozess wiederholt hat, blieb am Freitag offen: Auf Antrag seines Verteidigers wurde die Öffentlichkeit nach Anklageverlesung von der Verhandlung ausgeschlossen.

Der schwerste Vorwurf der Staatsanwaltschaft bezieht sich auf den Missbrauch seines eigenen Sohnes. Mit ihm soll er mehrfach in der Wohnung des bereits verurteilten Bekannten gewesen sein - zum ersten Mal, als das Kind gerade einmal zehn Monate alt war. Sowohl der Bekannte als auch der Angeklagte sollen sich hier an dem Jungen vergangen haben. Mehrfach, auch im Garten des Angeklagten in einer Merseburger Kleingartenanlage, soll sich dies 2005 bis 2008 wiederholt haben.

Doch auch andere Jungen wurden in die Wohnung des Bekannten gelockt, der Anreiz war unter anderem eine Playstation, an der sie spielen durften. Der Angeklagte und der Mittäter sollen sich nackt neben die Jungen gesetzt haben und vor ihren Augen sexuelle Handlungen begangen haben, die zudem noch gefilmt wurden. Aufgeflogen sind diese Taten jedoch erst im Juli 2012, als bei einer Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten 82 kinderpornografische Bilder auf einem Laptop gefunden worden sind. Seitdem sitzt der 27-Jährige in Untersuchungshaft.

Für die Richter ist der Prozess auch wegen einer Besonderheit ein außergewöhnlicher Fall: Einige der Taten liegen so weit zurück, dass sie unter das Jugendstrafrecht fallen. Zu Beginn der Taten war der Angeklagte 18 Jahre alt. Da jedoch andere Taten in das Erwachsenstrafrecht fallen und ein gemeinsames Urteil gesprochen werden muss, wird insgesamt das Jugendrecht für den 27-Jährigen angewandt, erläuterte Richterin Ursula Mertens in der Verhandlung.