Halles Oberbürgermeister vor Gericht Halles Oberbürgermeister vor Gericht: Prozess gegen Wiegand wird verlängert

Halle (Saale)/MZ/JOP - Der Untreue-Prozess gegen Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) dauert länger als zunächst vom Gericht veranschlagt. Weil die Verteidigung offenbar weitere Zeugen vernehmen will, könnte sich das Verfahren bis Ende September hinziehen. Damit würde auch das Urteil erst im Herbst und nicht wie geplant bereits Ende Juli fallen. Die Staatsanwaltschaft wirft Wiegand schwere Untreue vor. Er soll seine drei Mitarbeiter - Büroleiterin Sabine Ernst sowie die Referenten Oliver Paulsen und Martina Wildgrube - höher eingestuft haben, als im Tarifvertrag vorgesehen.
König sorgt für Überraschung
Am dritten Verhandlungstag sorgte die Personalratsvorsitzende der halleschen Stadtverwaltung Simona König mit ihrer Zeugenaussage für eine Überraschung. Sie sagte, dass Wiegand versucht habe, dem Personalrat eine Zustimmung zu der höheren Einstufung seiner Mitarbeiter abzuverhandeln.
Der OB habe für den Fall einer Billigung eine Dienstvereinbarung für alle Angestellten in Aussicht gestellt, in der ein vorzeitiger Aufstieg bei den Erfahrungsstufen festgelegt worden wäre. Wiegand habe dem Personalrat geraten, sich gut zu überlegen, dieses Angebot abzulehnen. Wenn sich eine solche Chance auftue, dann wäre die Belegschaft sicher nicht erfreut, wenn sie vertan werde.
Unterlagen waren mangelhaft
Dennoch habe der Personalrat weder der Einstellung noch der Einstufung der drei persönlichen Mitarbeiter des OB zugestimmt, so König. „Die Unterlagen, die wir bekommen haben, waren sehr mangelhaft.“ Damit widersprach sie der Aussage des OB, dass der Personalrat die Einstellungen gebilligt und nur den Einstufungen nicht zugestimmt habe.
Donnerstag, 10.07.14 - 13.00 Uhr
Montag, 21.07.14 - 09.30 Uhr
Dienstag, 22.07.14 - 13.00 Uhr
Mittwoch, 23.07.14 - 13.00 Uhr
Samstag, 02.08.2014 - 14.15 Uhr
Freitag, 22.08.2014 - 9 Uhr
Freitag, 12.09.2014 - 9 Uhr
Montag, 22.09.2014 - 9.30 Uhr
Unterdessen ist der Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die drei Richter der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Halle abgelehnt worden. Es gäbe keine Tatsachen, die die Besorgnis der Befangenheit begründen würden, heißt es in dem Beschluss.
