Halle Halle: Freispruch für Entblößer
Halle (Saale)/MZ. - Aber: Vom Vorwurf des Exhibitionismus wurde der Angeklagte am Dienstag vor dem Amtsgericht Halle freigesprochen.
Unmoralische Sauerei
"Nicht wegen erwiesener Unschuld", betonte Strafrichter An-dreas von Bennigsen-Mackiewicz und empörte sich gleichzeitig über die Tat. Das sei eine "ekelhafte Sauerei" gewesen, moralisch völlig daneben - aber eben nicht mit strafrechtlichen Mitteln zu sanktionieren. Denn den juristischen Straftatbestand des Exhibitionismus habe der Angeklagte nicht erfüllt. Zum einen hatten die Schülerinnen übereinstimmend gesagt, dass sie sich nicht durch den Vorfall belästigt gefühlt hätten - was eine Voraussetzung für die Verurteilung eines Exhibitionisten ist. Und zum anderen konnte dem 43-Jährigen nicht nachgewiesen werden, dass er es darauf angelegt hatte, andere zu belästigen. Die Zeuginnen hatten ausgesagt, dass der Angeklagte sogar noch eine Jacke über das corpus delicti gelegt hatte und nicht etwa Aufsehen erregen wollte.
Zudem hatte der Angeklagte auch bestritten, sich im Unterricht entblößt zu haben: "Ich hatte nur aus Langeweile die linke Hand im Schoß."
Vorfall auch im Praktikum
Zugegeben hatte er dagegen einen zweiten Anklagepunkt, in dem er aus denselben Gründen freigesprochen wurde: Ebenfalls im Mai 2011 hatte er sich während eines Praktikums in einem Altenpflegeheim vor einer Mitschülerin entblößt. Während einer Raucherpause sei dies in einem Badezimmer geschehen - nur so als Spaß, schließlich sei er mit der Frau befreundet gewesen, hatte er in dem Prozess ausgesagt. Und auch diese Zeugin hatte ausdrücklich verneint, dass sie sich belästigt gefühlt hatte. Vielmehr sei es ihr wie eine blöde Anmache vorgekommen. Angezeigt hatte sie den Mitschüler dennoch, nachdem er sein bestes Teil im Unterricht ausgepackt hatte. "Das ist doch nicht normal, wenn man so was im öffentlichen Raum macht", sagte sie in der Verhandlung als Begründung, zumal die Fortbildungsgruppe mit der Betreuung von alten und kranken Menschen zu tun hat. "Da muss man sich doch im Griff haben", meinte die Frau.
Doch wie sich der 43-Jährige, der 2004 bereits wegen ähnlicher Vorfälle vor Gericht stand, nun in den Griff bekommt - das muss er selbst sehen. Denn mit einem Freispruch sind keine Auflagen verbunden.