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Halle Halle: Exhibitionist im Maya Mare

Von SILVIA ZÖLLER 08.07.2011, 18:47

Halle (Saale)/MZ. - Das Entsetzen im Umkleidebereich des Maya Mare war groß, als sich im April 2009 ein Mann vor den Augen von zwei kleinen Mädchen die Badehose herunterzog. Der Mann beließ es nicht dabei, sondern führte auch noch sexuelle Handlungen an sich durch. Erst eine ältere Frau, die sich zwischen die Kinder und den Mann stellte, konnte dem Geschehen ein Ende machen.

Doch wer der Mann war, blieb lange unbekannt - bis er sich im vergangenen Jahr im Fenster seiner Wohnung erneut entblößte. Eine Nachbarin alarmierte die Polizei, die bei einer Hausdurchsuchung auch noch fast 1 300 kinderpornographische Bilder und Filme auf dem Computer fand. Am Freitag stand der 37-jährige Andre L. wegen des Vorfalls im Maya Mare und der Kinderpornos vor Gericht, zum ersten Mal in seinem Leben. Er legte ein Geständnis ab und wurde zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.

Wegen des Geständnisses mussten die Kinder nicht mehr als Zeugen gehört werden. Darüber waren sie glücklich und nahmen sich vor dem Verhandlungssaal gegenseitig in den Arm. Grundsätzlich wird es einem Angeklagten als Pluspunkt angerechnet, wenn er den Opfern eine Aussage im Gerichtssaal erspart. Wie wichtig das gerade für Kinder ist, zeigte dieser Fall eindrücklich.

"Als Zwölfjähriger bin ich selbst sexuell missbraucht worden. Seitdem habe ich so einen Drang nach Minderjährigen", sagte der Maurer in seinem Geständnis. Auch ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte ihm pädophile Neigungen. Deshalb zog die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens auch die Notbremse und ließ in dem Bewährungsbeschluss festschreiben, dass das Jugendamt den Umgang mit seiner leiblichen sechsjährigen Tochter neu regeln muss. Andre L. lebt von der Mutter des Kindes getrennt, hat aber ein Besuchsrecht. Ebenso muss der Angeklagte eine ambulante Therapie machen.

Ungewöhnlich in dem Prozess war, dass nicht nur die Staatsanwältin und die Richterin dem Angeklagten ins Gewissen redeten. Auch Verteidigerin Brit Schibilla betonte: "Mein Mandant muss lernen, mit seinen Neigungen umzugehen, die er sich lange nicht eingestehen wollte. Dafür war dieses Strafverfahren gut." Die Bewährungsstrafe mit ihren Auflagen sei eine Chance, Schlimmeres in der Zukunft zu verhindern.

Deutlich machte Staatsanwältin Felicitas Nest aber auch, dass die seelischen Folgen bei den Kindern sehr schlimm sind, die - so sagte sie wörtlich - für die pornographischen Fotos "abgerichtet" werden.

"Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wird hier bei jedem einzelnen Bild massiv mit Füßen getreten", ergänzte Richterin Ursula Mertens.