Halle Halle: Baby von Mutter misshandelt
Halle (Saale)/MZ. - Tränenüberströmt saß eine 27-jährige Hallenserin jetzt im Gerichtssaal des Amtsgerichts: "Ich schäme mich dafür, was ich getan habe." Die völlig überforderte ledige junge Frau hat im Juli letzten Jahres ihren gerade einmal einen Monate alten Sohn so heftig geschüttelt, dass er mit Hirnblutungen, einer Schwellung des Kopfes und Blutungen im Auge zwei Wochen in einem Krankenhaus behandelt werden musste. Eine Operation rettete dem Jungen das Leben - ob das Schütteltrauma Spätfolgen haben wird, ist noch nicht abzusehen.
Von Anfang an sei der Junge, so die Angeklagte in ihrem Geständnis, ein Schreikind gewesen. Zwar hatte sie mehrfach mit einer Hebamme und auch mit ihrer Kinderärztin über das Problem gesprochen und sich Tipps eingeholt. Doch warum sie an diesem Julitag das Kind geschüttelt hat, um es zur Ruhe zu bringen, konnte die Alleinerziehende nicht sagen: "Ich kann es nicht erklären, was ich da getan habe. Ich muss einen Blackout gehabt haben." Heute lebt der Junge in einer Pflegefamilie, seine Mutter besucht ihn regelmäßig.
In das Krankenhaus eingewiesen wurde das Kind aber nicht von der Mutter, sondern von der Kinderärztin, die die Kopfschwellung bei einer Vorsorgeuntersuchung festgestellt hatte. Wie gefährlich ein solches Schütteltrauma bei einem Neugeborenen ist, machte Gerichtsmediziner Rüdiger Lässig in der Verhandlung deutlich: "Das ist immer lebensbedrohlich." Denn durch den erhöhten Hirndruck aufgrund der Blutungen und der Flüssigkeitsansammlungen im Kopf können Atmung und alle anderen lebenswichtigen Funktionen aussetzen - selbst wenn das Kind behandelt wird.
Im Falle des Jungen war die Operation jedoch erfolgreich. Allerdings muss der Kleine nach wie vor mit einer Kanüle leben, die die Flüssigkeitsansammlungen vom Kopf ableitet.
"So etwas darf nicht passieren, niemals", sagte Richterin Ina Westerhoff in ihrem Urteil, mit dem sie die Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung und Verletzung der Fürsorgepflicht verurteilte. Das hatten auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung beantragt. Für einen Moment, so die Richterin, habe die 27-Jährige aus Überforderung versagt - und damit müsse ihr Sohn nun sein Leben lang klar kommen. Vor allem das Geständnis rettete die Angeklagte vor einer höheren Strafe, betonte Ina Westerhoff.