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„Hier arbeiten keine Holzköpfe“ „Größtes Staatsversagen durch Staatsanwaltschaft Halle“? - Behörde wehrt sich gegen Vorwürfe

Von Dirk Skrzypczak Aktualisiert: 12.10.2021, 11:14
Heike Geyer
Heike Geyer (Foto: Winkler)

Halle (Saale)/MZ - Die Staatsanwaltschaft Halle hat Vorwürfe zurückgewiesen, sie würde nicht konsequent gegen Straftäter aus der rechten Szene vorgehen. Am Tag der Einheit hatte Valentin Hacken, Sprecher des Bündnisses gegen Rechts, auf einer Kundgebung die Behörde scharf attackiert. „Wenn wir als Bündnis einen Preis für das größte Staatsversagen vergeben müssten, stünde die Staatsanwaltschaft Halle auf Platz eins“, rief Hacken vor Hunderten Teilnehmern ins Mikrofon.

Bei der Staatsanwaltschaft sorgt die Kritik für Empörung. „Diese Behauptungen entbehren jeder Grundlage. In der Staatsanwaltschaft arbeiten bestens ausgebildete Menschen und keine Holzköpfe. Wir kennen die Gesetze“, sagte die Leitende Oberstaatsanwältin Heike Geyer der MZ.

Ton werde rauer

Man stelle fest, dass Behörden, auch die Staatsanwaltschaft, immer öfter zur Zielscheibe von verbalen Angriffen werden. „Es ist mitunter unfassbar, wie wir auch in Gerichtsprozessen attackiert werden. Vor allem die Sprache, die verroht, macht uns Sorgen“, sagte Oberstaatsanwalt Ulf Lenzner. Man gehe sehr wohl gegen Personen aus dem rechten Spektrum vor, denen Straftaten vorgeworfen werden - etwa gegen den vom Verfassungsschutz als Rechtsextremisten eingestuften Hallenser Sven Liebich oder gegen Anhänger der Identitären Bewegung (IB).

Neutralität sei wichtig

Staatsanwälte hätten zudem durchaus eine politische Meinung. Auch würden sie sich für das Geschehen in einer Stadt wie Halle interessieren. Allerdings müsse man neutral agieren. Die rechtlichen Vorgaben seien das Rüstzeug, Gesetze anzuwenden, so Lenzner.

Hacken hatte auf der Kundgebung zudem die Polizeiinspektion (PI) Halle als Versammlungsbehörde kritisiert. Es fehle der Wille, die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Am vergangenen Wochenende hatte die PI zwei Versammlungen von Liebich verboten. Diese Entscheidung wurde zunächst vom Verwaltungs- und danach vom Oberverwaltungsgericht kassiert.