Entwicklung Halle-Neustadts Entwicklung Halle-Neustadts: Denkmalschutz für die Platte

HALLE (Saale) - Steht irgendwann ganz Neustadt unter Denkmalschutz? Fast könnte man auf diesen Gedanken kommen: Aktuell jedenfalls untersuchen Studenten der Bauhaus-Universität Weimar mögliche Denkmalwerte in Halles westlichem Stadtteil. Dies geschieht nicht von ungefähr, denn: „Die Stadt hat einen sogenannten Denkmalwerteplan in Auftrag gegeben“, sagt Sachsen-Anhalts Landeskonservatorin Ulrike Wendland.
Denkmalschutz für Plattenbauten - der Trend ist eindeutig, spätestens seit vor rund einem Jahr in der Großen Klausstraße der erste Plattenbau Halles unter Denkmalschutz gestellt worden ist. Die Häuserzeile gilt seitdem als überregional bedeutendes Beispiel dafür, wie ab 1980 Stadtplaner und Architekten in Halle versucht haben, den Fertigteilbau in die alte Stadt zu integrieren. Auch das „Raumflugplanetarium ,Fliegerkosmonaut Sigmund Jähn‘“ aus den 1970er Jahren wurde kurz vor seinem geplanten Abriss noch zum Kulturdenkmal erklärt.
58 bauzeitliche Kunstwerke unter Schutz
Hinzu kommt: Große Teile Neustadts stehen bereits unter Denkmalschutz - nämlich die vielen Kunstwerke dort. Lange waren nur einige Objekte, darunter große Wandbilder, als Denkmale eingestuft. Im 50. Jubiläumsjahr der Neustadt-Grundsteinlegung hatte das zuständige Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie aber noch einmal nachgelegt: Inzwischen stehen 58 dieser bauzeitlichen Kunstwerke unter Schutz. „Halle-Neustadt wurde zur größten Freiluftgalerie der DDR mit etwa 150 Werken“, heißt es in der Denkmalbegründung der Fachbehörde.
Diese Dichte an DDR-Kunstwerken sei in der Tat einmalig, meint Sabine Meinel, die im Landesamt als Referatsleiterin auch für Halles Denkmalliste zuständig ist. Unter Schutz stehen Brunnen, Skulpturen und Wandbilder, aber auch sogenannte Strukturwände aus Betonfertigteilen. Ein eventuell geplanter Abbau oder die Instandsetzung von Plastiken verlangt nun nach einer denkmalrechtlichen Genehmigung.
Spiegel der Geschichte
Warum aber sind die Werke denkmalwürdig? „Die Kunst in Halle-Neustadt war Teil der Stadtgestaltung der neuen Chemiearbeiterstadt. Die erhaltenen Kunstwerke spiegeln die gesellschaftliche Entwicklung und teils auch die jeweilige, gerade vorherrschende Kulturpolitik der DDR wider“, so die Denkmalbegründung. Die Künstler und Gestalter gehörten meist dem Verband Bildender Künstler an und waren oft auch Absolventen der Kunsthochschule Burg Giebichenstein, heißt es in der Begründung der Behörde.
Freilich: Entstanden sind Auftragswerke, die künstlerische Freiheit war mitunter eingeschränkt. Zentral festgelegt waren fünf Ideenkomplexe für Neustadt: Aufbau des Sozialismus, Kampf um die Erhaltung des Friedens, Völkerfreundschaft, Kampf gegen den Imperialismus sowie die Rolle der Chemieindustrie für den wissenschaftlich-technischen Fortschritt.
Archivierung der Epoche
Der Schutz als Denkmal dient gleichsam der Archivierung dieser Epoche. So wie auch öffentliche Kunstwerke anderer Epochen auf der Denkmalliste stehen wegen ihrer besonderen geschichtlichen Bedeutung: Bismarck-Denkmale beispielsweise oder Denkmale für den Sieg gegen Frankreich 1871.
Gehen aber die 58 Kunstwerke der ganzen Planstadt voraus? Inzwischen werde über einzelne städtebauliche Strukturen der ab 1964 errichteten Großplatten-Siedlung diskutiert, so Ulrike Wendland Die Fünfzigjahrfeier habe der Debatte um Neustadt wie auch um die sogenannte Ostmoderne in Halle „Dynamik verliehen.“ Die Stadt begleite diesen Prozess positiv. Ob und was in Neustadt unter Schutz gestellt werden wird, könne man noch nicht endgültig sagen. Vorstellbar wäre die Festlegung einzelner sogenannter Denkmalbereiche. Oder die „Unterschutzstellung“ ausgewählter Original-Fassaden. (mz)

