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Katastrophenfall Corona Katastrophenfall: Rechtsanwalt verklagt Stadt Halle wegen ausgerufenen Notstand

Von Tanja Goldbecher 23.03.2020, 16:46
Ein Tropf hängt an einem Krankenhausbett auf dem Flur der Notaufnahme eines Krankenhauses. 
Ein Tropf hängt an einem Krankenhausbett auf dem Flur der Notaufnahme eines Krankenhauses.  dpa

Halle (Saale) - Der hallesche Rechtsanwalt Jens Stiehler hat die Stadt wegen des ausgerufenen Katastrophenfalls vor dem Verwaltungsgericht verklagt. „Die Maßnahme des Oberbürgermeisters ist rechtswidrig“, sagt der Jurist. Bernd Wiegand (parteilos) hatte am 17. März den Katastrophenfall wegen der Coronapandemie in Halle festgelegt.

Obwohl die Lage derzeit durchaus ernst sei, handelt es sich laut Stiehler nicht um einen per Gesetz definierten Notstand. Der Anwalt kritisiert, dass die Grundrechte der Bürger zu Unrecht beschnitten würden und der Staat seine Macht missbrauche.

Keine Vielzahl bedroht

Laut Katastrophenschutzgesetz des Landes gilt ein Notstand, wenn „Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung einer Vielzahl von Personen gefährdet“ ist. Um die Gefahr abzuwenden, kann im Katastrophenfall ein zentraler Krisenstab eingerichtet werden. „Wir haben zwar gestiegene Zahlen an Infizierten. Es ist jedoch falsch, dass das Leben einer Vielzahl von Hallensern derzeit bedroht ist“, argumentiert Stiehler. Derzeit seien 80 Bürger von dem Coronavirus betroffen und lediglich 16 müssten in Krankenhäusern behandelt werden.

Bei rund 240.000 Einwohnern sei aktuell eine Minderheit betroffen. „Ich halte es für sehr gefährlich, wenn sich der Rechtsstaat nicht mehr an seine eigenen Regeln hält“, fügt der Anwalt hinzu. Seiner Meinung nach dürften nicht alle Bürger beschränkt werden. Die Stadt sollte mehr Menschen testen und diese dann gezielt abschirmen. Für ihn liege es zudem auf der Hand, dass Bürger freiwillig auf soziale- und kulturelle Veranstaltungen verzichten.

Entscheidung gestützt

Auf Nachfrage erklärte Oberbürgermeister Wiegand (parteilos) in der Pressekonferenz am Montag, dass er sich bereits ausführlich zur Ausrufung des Katastrophenfalls geäußert habe.

„Zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus ist dringend der koordinierte Einsatz aller verfügbaren Kräfte und Mittel unter einer gemeinsamen Gesamtleitung erforderlich“, hatte er damals gesagt. Diese Entscheidung werde von ärztlichen Direktoren und Leitern der Krankenhäuser gestützt. (mz)