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Bundespolizei im Einsatz Per Haftbefehl gesucht: Zwei Festnahmen am Bahnhof Halle

Bundespolizisten haben am Montag am Hauptbahnhof in Halle gleich zwei Männer festgenommen, die per Haftbefehl gesucht wurden. Nur einer von ihnen landete allerdings in der JVA. Der andere konnte das gerade noch abwenden.

Von Frank Klemmer 02.09.2025, 13:05
Bundespolizisten haben am Montag gleich zwei Männer festgenommen, die per Haftbefehl gesucht wurden.
Bundespolizisten haben am Montag gleich zwei Männer festgenommen, die per Haftbefehl gesucht wurden. (Symbolbild: dpa)

Halle (Saale)/MZ. Gleich zwei Männer, die mit Haftbefehlen gesucht wurden, hat die Bundespolizei am Montag,  1. September, am Hauptbahnhof in Halle festgenommen.

Wegen Erschleichens von Leistungen gesucht

Gegen 9 Uhr klickten die Handschellen bei einem 28-Jährigen. Die Überprüfung seiner Personalien ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Demnach hatte das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen den Deutschen bereits im August 2021 wegen
Erschleichens von Leistungen in acht Fällen zu einer Geldstrafe von 1.750 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen verurteilt.

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Da der Mann seitdem bisher weder den geforderten Betrag beglichen noch sich dem Strafantritt gestellt hatte, erging bereits im April 2022 der Haftbefehl oben genannter Staatsanwaltschaft.

Gesuchter zahlt offene Rechnung am Bahnhof

Deshalb nahmen ihn die Bundespolizisten am Bahnhof fest. Direkt vor Ort beglich der Mann dann allerdings den offenen Betrag und ersparte sich somit eine 70-tägige Inhaftierung. 

Später am Tag kontrollierten Beamte kurz nach 12 Uhr einen weiteren Mann der ebenfalls gesucht wurde. Die Staatsanwaltschaft Halle, Zweigstelle Naumburg hatte gleich mit zwei Haftbefehle gegen ihn erwirkt.

Verurteilt wegen Computerbetruges

Im Januar 2023 hatte das Amtsgericht Zeitz den Mann wegen  gemeinschaftlichen Computerbetrugs in acht Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Auch der 33-Jährige stellte sich jedoch nicht dem Strafantritt, danach erging der Haftbefehl.

Ein weiterer folgte vier Monate später. Grundlage dafür war seine rechtskräftige Verurteilung, erneut durch das Amtsgericht Zeitz, wegen Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung. Das Strafmaß umfasste eine Geldstrafe von 750 Euro beziehungsweise eine Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 50 Tagen Haft.

Vom Hauptbahnhof in die JVA

Weder zahlte er den auferlegten Geldbetrag, noch stellte er sich dem Strafantritt. Anders als der andere Mann konnte der 33-Jährige seine Haft nicht mit einer Zahlung am Bahnhof abwenden.

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Nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er nun die Freiheitsstrafe von sieben Monaten sowie die 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe absitzen soll.