Besuch bleibt eingeschränkt Besuch bleibt eingeschränkt: Nicht jeder, der will, darf ins Krankenhaus kommen

Halle (Saale) - Es schien so, als wäre die neue Besucherregelung in den Krankenhäusern genau zur richtigen Zeit gekommen. Ein Leser, der sich an die MZ gewendet hat, berichtet, dass seiner Schwiegermutter am 27. Mai in einem Krankenhaus in Halle ein neues Hüftgelenk eingesetzt wurde.
Zwei Tage später galt die neue Regelung. Seitdem gibt es den bisherigen Besucherstopp nicht mehr. Doch dem Schwiegervater wurde nur ein einziges Mal erlaubt, seine Frau im Krankenhaus zu sehen, für zehn Minuten. Weitere Besuche wurden dem Ehemann verweigert. „Mir hat das für ihn leid getan“, sagt der Schwiegersohn.
Risikoabwägung durch das behandelnde medizinische Personal
Allerdings haben die halleschen Krankenhäuser in einer gemeinsamen Mitteilung erklärt, dass Besuche zwar wieder möglich sind, aber an Bedingungen geknüpft werden. So sind Besuche ausschließlich auf Wunsch des Patienten und nach Risikoabwägung durch das behandelnde medizinische Personal möglich. Sie werden nur in einem zeitlichen Rahmen unter besonderen Auflagen gestattet.
Weiterhin hat jedes Haus sein individuelles Hygiene- und Infektionsschutzkonzept. Die Krankenhäuser bitten Besucher, sich darüber zu informieren und vorab die Station oder den behandelnden Arzt zu kontaktieren.
Corona-Eindämmungsverordnung des Landes
So verweist etwa das Martha-Maria-Krankenhauses Halle-Dölau auf die aktuellste Corona-Eindämmungsverordnung des Landes, die für Besuche wieder einen größeren Spielraum als zu Beginn der Pandemie lässt. Zugleich bittet das Haus Patienten und Angehörige um Verständnis, dass zum Schutz aller Patienten und Mitarbeitenden unkontrollierbare Kontakte von außen weitestgehend vermieden werden. Der Sprecher des St. Elisabeth und St. Barbara Krankenhauses erklärt derweil, dass die neue Besucherregelung sehr gut funktioniert.
„Ich habe ein gewisses Verständnis dafür“, sagt der Schwiegersohn dazu, dass ein Krankenhaus sich aktuell auch gegen einen Besuch entscheiden kann. Zumindest eine Begründung hätte er sich aber gewünscht. Die habe es aber nicht gegeben. (mz)