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Arbeitslosengeld 2 in Halle Arbeitslosengeld 2 in Halle: Jobcenter deckt 1.549 Missbrauchsfälle auf

27.01.2015, 10:17
Leistungsmissbrauch kann mit Geldstrafen geahndet werden.
Leistungsmissbrauch kann mit Geldstrafen geahndet werden. dpa-Zentralbild

Halle (Saale) - Falsche Angaben oder unterlassene Änderungen im Antrag für Arbeitslosengeld 2 können die Empfänger teuer zu stehen kommen. Laut Jobcenter müssen daher persönliche und wirtschaftliche Veränderungen unverzüglich und unaufgefordert der Behörde mitgeteilt werden. Bereits geringe Geldsummen, die nicht angegeben werden, können zu einer Geldstrafe oder einer Strafanzeige führen.

Steuergelder eingespart

Um diesem Missbrauch vorzubeugen, führte das Jobcenter Halle im vergangenen Jahr etwa 600 Hausbesuche durch. Auch mittels elektronischem Datenabgleich können dabei die Einkommensverhältnisse überprüft werden. In den meisten Fällen wurden die Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet. Das Ermittler-Team konnte so für das Jobcenter etwa 246.788 Euro Steuergelder einsparen. (mz)