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Angezündete Autos in Halle Angezündete Autos in Halle: Verurteilter Brandstifter geht in Revision

Von Denny Kleindienst 27.04.2020, 05:48
Auch diesen Lieferwagen soll der Angeklagte angezündet haben.
Auch diesen Lieferwagen soll der Angeklagte angezündet haben. TV Halle

Halle (Saale) - Sieben Tage lang wurde am Landgericht Halle verhandelt. Nun geht der Prozess um mehrere angezündete Autos in Halle Neustadt im vergangenen Jahr in die nächste Instanz.

Am Donnerstag vor Ostern sprach Richterin Jana Häußler das Urteil. Wegen vorsätzlicher Brandstiftung in vier Fällen – davon eine versuchte Brandstiftung - wurde der Angeklagte zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt und sollte in einer Erziehungsanstalt untergebracht werden. Nun hat die Verteidigung Revision eingelegt. Somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

„Das kann ein paar Monate dauern“

Der Bundesgerichtshof wird das Urteil nun auf mögliche Rechtsfehler prüfen. „Das kann ein paar Monate dauern“, sagt Wolfgang Ehm, Sprecher des Landgerichts. Der in Neustadt lebende Angeklagte, der schon seit Oktober in Untersuchungshaft sitzt, bleibt in Haft.

Lutz Einsporn, der Verteidiger des Angeklagten, hatte auf Freispruch plädiert. Er hatte unter anderem darauf hingewiesen, dass zwei Hauptbelastungszeugen selbst einen kriminellen Hintergrund haben und dass die Observation durch die Polizei nicht das Ergebnis gebracht habe, was sie bringen sollte.

Vielzahl an Indizien

Die Richterin Jana Häußler, ihr Beisitzer und die beiden Schöffen waren allerdings der Forderung des Staatsanwalts gefolgt, der ebenfalls drei Jahre und sechs Monate gefordert hatte. Häußler sprach in ihrer Urteilsbegründung die Vielzahl an Indizien an, die zusammengenommen letztlich belegt haben, dass der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Brandstiftungen auch begangen habe.

So hätten die Autos gebrannt, als der Angeklagte in der Nähe war und mitunter als einziger Mensch weit und breit zur nächtlichen Stunde auf der Straße gesehen wurde. Dass die Autos stets auf die gleiche Art angezündet wurden, habe zudem für ein und denselben Täter gesprochen.

Zeuge war nicht erschienen, weil er auf den Philippinen festsaß

Was diesen Prozess außerdem besonders machte, waren die Begleitumstände. Es war ein Prozess während der Corona-Pandemie. Aus diesem Grund hatte Verteidiger Lutz Einsporn einmal die Aussetzung, ein anderes Mal die Unterbrechung des Verfahrens beantragt. Das wurde abgelehnt.

Um die Abstandsregel einzuhalten, wurde der Verhandlungssaal gewechselt. Und ein Zeuge war nicht erschienen, weil er auf den Philippinen festsaß. (mz)