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Hoher Aufwand durch Coronatests 3G-Regelung am Arbeitsplatz: Das sagen Gewerkschaftler aus Halle

Viele Unternehmen sind verunsichert, wie mit der Vorschrift umzugehen ist. Was sie tun und wo sie Hilfe bekommen.

Von Denny Kleindienst Aktualisiert: 25.11.2021, 13:02
Seit Mittwoch gilt in Halle auf Arbeit die 3G-Regel.
Seit Mittwoch gilt in Halle auf Arbeit die 3G-Regel. (Foto: Imago)

Halle (Saale)/MZ - Seit Mittwoch gilt auf Arbeit die 3G-Regel. Hört man sich etwa bei halleschen Bauunternehmen um, heißt es: „Dem Arbeitgeber wird es so schwer wie möglich gemacht.“ Oder: „Wir machen das, es wird jeder getestet.“ Wobei der Nachsatz folgt, mehr gebe es dazu nicht zu sagen. Namentlich genannt werden wollen die zitierten Firmen nicht.

Handswerkammer: Betriebe reagieren unterschiedlich auf die 3G-Regelung reagieren

3G heißt, dass Beschäftigte vor Betreten ihrer Arbeitsstätte nachweisen müssen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Dafür müssen Arbeitsläufe verändert werden, erklärt der Sprecher der Handwerkskammer Halle (HWK), Jens Schumann. Gerade im Baubereich sei das nicht so einfach.

„Der Arbeitsbeginn ist oft direkt auf der Baustelle. Der Arbeitgeber muss daher Sorge tragen, dass zum Teil an mehreren Stellen getestet wird.“ Der Sprecher der Handwerkskammer sagt, dass die Betriebe unterschiedlich auf die 3G-Regelung reagieren. So bestehe einerseits Einverständnis über den Sinn der Regel. Doch es gebe auch Betriebe, „welche den Aufwand ablehnen.“

Mehrbelastung für Arbeitgeber und -nehmer durch 3G-Regel

Weil alle seine Mitarbeiter früh in der Firma anfangen, können sie dort auch ihren Nachweis erbringen, sagt Frank Vokoun, Chef der gleichnamigen Montagebau GmbH in Halle. Schon zu Wochenbeginn seien alle Mitarbeiter getestet worden. Der Diplom-Ingenieur hatte bereits einen separaten Impftermin für sein Unternehmen am Klinikum Bergmannstrost organisiert.

Die Impfquote in seiner Firma liege bei rund 80 Prozent. Zu Ostern hatte Vokoun sich selbst mit dem Coronavirus infiziert. „Ich wünsche das keinem. Bis heute bin ich noch nicht so leistungsfähig.“ Er erzählt aber auch von Durchdurchbrüchen bei Kollegen, die lange schon durchgeimpft waren. Was ihn ärgert: „Es bleibt immer weniger Zeit, sich um die Kunden zu kümmern.“ Wenn Mitarbeiter in den Nachbarländern auf Montage sind, gelte es, die dortigen Vorschriften im Blick zu behalten. Die Umsetzung der 3G-Regel kommt nun obendrauf.

Rechtslage zu Impfstatus nicht klar

„Der Aufwand hängt davon ab, wie viele Beschäftigte ungeimpft sind“, betont Reinhard Schröder, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK). Wenn nun täglich Tests verwaltet werden müssen, könnte der bürokratische Aufwand schnell hoch werden. Schröder zufolge dürfen Tests im Unternehmen nur durch geschultes Personal vorgenommen werden oder die Beschäftigten machen einen Selbsttest unter Aufsicht des Arbeitgebers.

Laut Jan Schumann von der IHK bedeutet 3G eben auch: „Wer seinen Impfstatus nicht preisgeben will, muss auf jeden Fall einen negativen Corona-Test vorweisen.“ Weil vielen Unternehmen die Rechtslage nicht klar ist, bietet die Handwerkskammer Schulungen für die Durchführung der Tests an, während die IHK eine Corona-Hotline (0345 2126100) eingerichtet hat.

Testpflicht soll nicht zur finanziellen Belastung für Geringverdiener werden

Kritik an 3G am Arbeitsplatz hatte es besonders von Gewerkschaftsseite gegeben. Andreas Dose, Vorsitzender des DGB-Stadtverbandes Halle, hält die Regelung so, wie sie ist, für vertretbar, solange die Abfrage vertraulich erfolgt. Wichtig sei, dass die Daten nach sechs Monaten gelöscht werden - „das muss garantiert sein“.

Laut Dose ist die Gewerkschaft nun gefragt, damit die Testpflicht nicht zur finanziellen Belastung für Geringverdiener wird. Die städtischen Ordnungskräfte werden derweil keine 3G-Kontrollen in den Betrieben durchführen. „Zuständig ist in diesem Fall das Landesamt für Verbraucherschutz“, teilt die Stadt mit.

3G im Ratshof

Besucher der Stadtverwaltung müssen ab sofort die 3G-Regel beachten. Am Eingang der Dienstgebäude muss entweder der Nachweis einer Immunisierung (genesen oder geimpft) oder ein negativer Test vorgezeigt werden. Der Test muss von einer offizieller Teststelle bescheinigt sein. Selbsttests werden nicht anerkannt. Die Stadt will damit die Sicherheit für Besucher und Mitarbeiter erhöhen.

An der Uni Halle gilt seit diesem Mittwoch eine FFP2-Maskenpflicht in allen Lehrveranstaltungen, sowie an allen Bibliotheksstandorten. Die Maske muss auch beim Lesen getragen werden. Wer nicht geimpft oder getestet ist, muss einen negativen Test von einer öffentlichen Teststelle nachweisen. Die Möglichkeit eines Selbsttests entfällt damit. Die 3G-Regel soll künftig stichprobenartig kontrolliert werden. Ziel der Uni ist es, die Lehre im laufenden Wintersemester weiterhin grundsätzlich in Präsenz durchzuführen.