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Gericht Zoff an den Bänken in Gräfenhainichen

Ein Angeklagter aus Gräfenhainichen soll mit Schlagring und Teleskopschläger zum Poetenweg gekommen sein. Der Geschlagene räumt eine Provokation ein.

Von Andreas Behling 04.05.2021, 05:08
Justitia
Justitia Arne Dedert/dpa

Dessau/Gräfenhainichen/MZ

- Der Intensivtäter aus Gräfenhainichen - gefährliche Körperverletzung am 13. September 2020, besonders schwerer Raub mit gefährlicher Körperverletzung am 31. Oktober vorigen Jahres und Beleidigung am 17. Februar 2020 lauten die derzeit gegen ihn erhobenen Vorwürfe - ist aus der Untersuchungshaft, die er seit dem 16. November vorigen Jahres verbüßte, entlassen worden. Allerdings kam er aufgrund des weiterhin bestehenden dringenden Tatverdachts nicht in Freiheit. Der geltende Strafbefehl wurde in einen Unterbringungsbefehl umgewandelt.

Auf Antrag des Verteidigers

Indem die 2. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau unter dem Vorsitz von Uda Schmidt die sofortige zeitweilige Unterbringung des 28-Jährigen im Bernburger Maßregelvollzug anordnete, folgte sie dem Antrag von Verteidiger Sven Tamoschus.

Zur Begründung der Entscheidung verwies die Richterin auf das vorläufige forensisch-psychiatrische Gutachten. Darin geht die Sachverständige Bettina Grätz davon aus, dass zum Zeitpunkt der Taten im September und Oktober eine verminderte Schuldfähigkeit bestand.

Teilweise griff das Gericht einigen Inhalten des noch zu erstattenden Gutachtens vor. So legte Uda Schmidt dar, dass der Angeklagte unter einer Polytoxikomanie leide. Dieser multiple Missbrauch verschiedener Drogen sei einer krankhaften seelischen Störung gleichzusetzen.

Ferner sei der Expertise zu entnehmen gewesen, dass Kränkungen aus der Kindheit beim Gräfenhainichener unbearbeitet geblieben sind. Und in ihrem Resümee gehe die Sachverständige davon aus, dass Erfolgsaussichten für eine Entzugstherapie bestehen.

Möglicherweise kommt die Psychiaterin selbst erst am 11. Mai zum Zuge. Diesen zusätzlichen Termin legte die Strafkammer fest, weil am heutigen 4. Mai noch weitere Zeugen gehört werden sollen. Dann dürfte nochmals der Vorfall vom 13. September 2020 im Mittelpunkt stehen.

Damals - am Sonntagmorgen gegen 2 Uhr - hielt sich am Poetenweg ein größerer Personenkreis an mehreren Bänken auf. Dort war der Angeklagte in Begleitung von zwei Männern aufgetaucht, weil er zuvor durch provozierende Anrufe aufgefordert worden war, eine Streitigkeit zu klären.

Auf Gewalt aus

Während die eine Partei sich mit einem Baseball-Schläger versehen hatte, der unter einer Bank deponiert wurde, soll der Angeklagte mit einem zum Schlagring umfunktionierten Zahnkranz und einem Teleskopstab erschienen sein. Das berichtete ein Zeuge, der noch den Versuch unternahm, der drohenden Konfrontation den Wind aus den Segeln zu nehmen.

„Als ich ihm sagte, er soll das Zeug wegpacken, hat er mich aber aufgefordert, aus dem Weg zu gehen. Sonst würde er mir den Bart als Trophäe abschneiden. Da hatte ich keine Lust drauf und machte Platz“, so der 36-Jährige.

Der Angeklagte, der sich auf dem Weg zu den Bänken der Oberbekleidung entledigte, habe „richtig aufbrausend“ gewirkt, schätzte der Zeuge ein. „Er fuhr hoch. Das war beängstigend. So habe ich ihn noch nie erlebt.“ In der Folge habe es geknallt und dem Mann, bei dem es sich um den Herausforderer handelte, sei aus einer Wunde auf der Wange Blut übers Gesicht gelaufen.

Der Geschädigte selbst erklärte, die Verletzung habe etwa zwei Wochen geschmerzt. Zugleich gab er sich eine Mitschuld an der Attacke. Es sei wohl unüberlegt gewesen, den Angeklagten herauszufordern und ihm eine Lektion erteilen zu wollen.

„Weil ich ziemlich viel getrunken hatte, hatte ich eine große Klappe. Ich bin ihm blöd gekommen“, meinte der 19-Jährige. Außerdem sei die Verletzung nur „eine ganz kleine Wunde“ gewesen, „die etwas blutete“. Dass es ein Aussöhnungsgespräch gegeben haben soll, fand die Vorsitzende hingegen merkwürdig.

„Davon haben Sie der Polizei am 15. Dezember 2020 nichts berichtet“, sagte sie. „Ich meine, das war auch später“, antwortete ihr der Zeuge. Darauf Uda Schmidt: „Da war der Angeklagte aber schon ein paar Wochen in Haft.“

Auf T-Shirt hingewiesen

Im Übrigen legte sie dem jungen Mann dringend ans Herz, das nächste Mal im Gerichtssaal zu anderen Kleidungsstücken zu greifen. Auf dem T-Shirt des Gräfenhainicheners prangte quer über der Brust der Schriftzug „Fuck off“. Was übersetzt der unmissverständlichen Aufforderung entspricht, sich zu verpissen.